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Update: Neonicotinoide am Europäischen Gerichtshof

Diese Woche haben wir unsere Schriftsätze für das 3. Verfahren (BASF) eingereicht. Sie sind von erheblicher Bedeutung, weil „unsere“ Verbände die einzigen sind, die an diesem Verfahren als Streithelfer zugelassen wurden.

Do 24. September 2015 von Sarah Bude Neonicotinoide, Pestizide

Heute möchte ich Euch über den aktuellen Stand unserer Neonics-Gerichtsverfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH) informieren. Viel Neues gibt es jedoch nicht zu berichten. Die Mühlen der Justiz mahlen echt langsam.

Diese Woche haben wir unsere Schriftsätze für das 3. Verfahren (BASF) eingereicht. Im August wurde uns endlich dieser Termin mitgeteilt. Wir hatten bereits im November gleich nach Erhalt der Unterlagen Einspruch vor Gericht eingelegt, weil ein erheblicher Teil der Texte geschwärzt war. Unserem Einspruch wurde vom EuGH zwar stattgegeben, aber sie nannten uns keinen neuen Termin. Nun, heute war es also soweit.

Die letzten Wochen haben die Anwälte, Wissenschaftler und Experten unseres Bündnisses zum Schutz der Bienen überwiegend mit Lesen, Analysieren, Bewerten, Stellungnahmen verfassen verbracht. Auch in diesem Verfahren wurden uns tausende von Seiten, Schriftsätze und Studien vom EuGH zugesandt, die es zu bearbeiten galt. Ein großes Dankeschön an den unermüdlichen Einsatz unserer Anwälte und Wissenschaftler!

Unsere Schriftsätze befinden sich nun auf dem Weg nach Luxemburg. Sie sind in diesem Verfahren von erheblicher Bedeutung, weil „unsere“ Verbände die einzigen sind, die an diesem Verfahren als Streithelfer zugelassen wurden.

Unsere Anwälte meinen, dass es mit etwas Glück noch dieses Jahr zu einer mündlichen Anhörung vor Gericht kommen kann. Wahrscheinlicher ist jedoch nächstes Jahr.

Damit sich in unserer Zivilgesellschaft etwas ändert, brauchen wir Spenden von Zivilisten. Für das Verfahren brauchen wir immer noch ca. 35.000 €.

Bitte macht mit! Spendet, teilt, liked… Gemeinsam für #BieneMenschNatur

Bienen schützen


Biene sitzend auf Blüte