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Bienen in doppelter Gefahr

Auf EU-Ebene bedrohen gleich zwei politische Vorhaben Bestäuber und Biodiversität gleichzeitig

Do 28. Mai 2026 BieneMenschNatur.50, Gentechnik
 (Foto: Aurelia Stiftung)
(Foto: Aurelia Stiftung)

Auf EU-Ebene sind Bienen, bestäubende Insekten und Biodiversität aktuell doppelt dramatisch bedroht. Der NGT-Verordnungsvorschlag der EU-Kommission ebnet der gentechnischen Veränderung und Patentierung sämtlicher Nutz- und Wildpflanzen ohne vollwertige Risikoprüfungen oder Kennzeichnung den Weg.

Gleichzeitig steht die EU vor einem Systemwechsel in der Pestizidpolitik: Der „Food and Feed Safety Omnibus“ weicht unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus die Gesetzgebung zu Ackergiften massiv auf und schwächt damit den Schutz von Biene, Mensch, Natur.

Die Befristung von Genehmigungen soll in den meisten Fällen ohne regelmäßige Überprüfungen entfallen. Auch zukünftig könnten Stoffe wie Glyphosat trotz der laut Weltgesundheitsorganisation „wahrscheinlich krebserregenden“ Wirkung beim Menschen dauerhaft am Markt bleiben. Nachgewiesene Risiken anderer Wirkstoffe sind beispielsweise die Verursachung von Parkinson und die Schädigung der menschlichen Fruchtbarkeit sowie der Biodiversität und der blütenbestäubenden Insekten. Bei der Bewertung solcher Risiken soll die Kommission einen nicht klar beschriebenen Ermessensspielraum haben. Durch den Wegfall eines zyklischen Bewertungssystems würde der wissenschaftliche Stand zum Zeitpunkt der Zulassung eingefroren, neue Erkenntnisse zur Belastung von Böden, Gewässern und Gesundheit würden ignoriert, was eine wissenschaftsfeindliche Praxis zugunsten ökonomischer Gesichtspunkte befördert.

Sollten trotz dieser Rahmenbedingungen Genehmigungen von Ackergiften aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit nicht verlängert werden, dürften sie bei „fehlenden vernünftigen Alternativen“ trotzdem bis zu zwei Jahre weiter verkauft und danach ein weiteres Jahr verbraucht werden, statt wie bisher insgesamt höchstens 18 Monate (6 Monate Verkauf und 12 Monate Aufbrauch).

Ebenso unverantwortlich finden wir, dass ganz neue Wirkstoffe bei „geringerer“ Toxizität ohne vollwertige Risikoprüfung für bis zu 15 Jahre angewendet werden dürften. Ein aktuelles Rechtsgutachten der Aurelia Stiftung und verschiedener NGOs stuft dieses Vorhaben als klaren Verstoß gegen EU-Recht und das Vorsorgeprinzip ein. Die Aurelia Stiftung wird weiterhin alles daran setzen, diesem Omnibus die Luft aus den Reifen zu lassen!

Wir widmen uns mit unserer ganzen Erfahrung und voller Kraft dem Schutz des Lebendigen. Damit dies gelingt, bitten wir um Unterstützung. Werden Sie mit uns zur Anwältin der Biene.

Dr. Lisa Kroll & Gregor A. Erkel, Aurelia Stiftung

Neuer Vorstand bei der Aurelia-Stiftung

Wir freuen uns sehr, uns als neues Vorstandteam der Aurelia Stiftung vorzustellen: Dr. Lisa Kroll und Gregor A. Erkel. Mit unserer Erfahrung in regenerativem Wirtschaften sowie Innovations- und Transformationsprozessen führen wir die erfolgreiche Arbeit der Stiftung in Bildung und Kultur sowie als Anwältin der Biene engagiert fort. Inspiriert von den Bienen treten wir unbestechlich für eine lebensdienliche Landwirtschaft ein. Thomas Radetzki wird im Laufe des Jahres vom Vorstand ins Kuratorium wechseln und uns weiterhin aktiv begleiten.

Das neue Vorstandsteam der Aurelia Stiftung:  Dr. Lisa Kroll und Gregor A. Erkel. (Foto: Andreas Lichtwald) Das neue Vorstandsteam der Aurelia Stiftung: Dr. Lisa Kroll und Gregor A. Erkel. (Foto: Andreas Lichtwald)


Biene sitzend auf Blüte
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