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Letzte Chance: Gentechnik ohne Kennzeichnung und Risikoprüfung stoppen

Kommt bald Gentechnik ohne Kennzeichnung und Risikoprüfung? Noch ist das letzte Wort dazu nicht gesprochen.

Do 28. November 2024 BieneMenschNatur.48, Gentechnik
 (Foto: Aurelia Stiftung)
(Foto: Aurelia Stiftung)

Anfang Mai beginnen EU-Parlament, Rat und Kommission mit den finalen „Trilog-Verhandlungen“ zur Deregulierung Neuer Gentechnik (NGT). Die drei EU-Institutionen haben unterschiedliche Positionen insbesondere zur Patentierung und Kennzeichnung von NGT-Pflanzen. Bitte werde mit Aurelia aktiv, um ein Gesetz zu verhindern, das unsere Lebensgrundlagen zum Geschäftsmodell einer globalen Industrie degradiert.

So wie 92 % der Menschen in Deutschland fordert auch das EU-Parlament eine Kennzeichnung für alle NGT-Pflanzen und Lebensmittel. Diese Mehrheit kam gegen den Willen der Europäischen Volkspartei (EVP) zustande.

Weniger Rechte für Verbraucher*innen?

EU-Rat und Kommission wollen dagegen NGT-Pflanzen ohne artfremdes Erbgut nicht kennzeichnen. Das beträfe 94 % aller NGT-Pflanzen. Bei Agrarkonzernen dürfte das die Korken knallen lassen. Denn mit Kennzeichnung wären ungeprüfte NGT-Pflanzen und Lebensmittel praktisch unverkäuflich.

Mehr Geld für die großen Agrarkonzerne?

Darum geht es bei der Kennzeichnung nicht „nur“ um Wahlfreiheit, sondern auch um viel Geld aus Lizenzgebühren für patentierte NGT-Pflanzen. Bereits heute halten in Europa nur drei große Agrarkonzerne über 1.500 Patente auf wichtige Pflanzengene. NGT-Patente schaffen Rechtsunsicherheit bei Züchtern und behindern Sortenvielfalt, die wegen des Klimawandels dringend gebraucht würde. Daher lehnen der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und der Bauernverband Patente auf NGT-Pflanzen ab.

Das EU-Parlament fordert zwar ein Patentverbot für Gentechnik-Pflanzen. Doch deren Patentierung kann es nicht verbieten. Dafür müsste das Europäische Patentübereinkommen geändert werden.

Mehr Risiken für die Umwelt?

Rund 96 % der Menschen in Deutschland fordern die Risikoprüfung aller NGT-Pflanzen. Trotzdem sollen bei sogenannten „NGT-1-Pflanzen“ bis zu 20 Erbgutveränderungen ohne Prüfung von Ökosystemrisiken erlaubt werden. Die Zahl 20 wurde willkürlich festgelegt und ist wissenschaftlich unzureichend begründet. Wiederholte Erbgutveränderungen ohne Risikoprüfung wären möglich. Nicht nur unsere Lebensmittel dürften derart verändert werden, sondern alle rund 300.000 Wildpflanzenarten!

Große Umwelt- und Wissenschaftsinstitutionen wie die Gesellschaft für Ökologie (GfÖ) und europäische Umweltbehörden warnen, dass auch von NGT-1-Pflanzen Risiken für die Biodiversität ausgehen können. So kann der Anbau von NGT-1 Ölsaaten die Bienengesundheit schädigen, wie eine Studie der Fachstelle Gentechnik und Umwelt (FGU) zeigt. Daher ist eine wissenschaftsbasierte Einzelfallprüfung aller NGT-Pflanzen unverzichtbar.

Biene, Mensch, Natur schützen: E-Mail-Aktion an EU-Abgeordnete

Damit bei der finalen Abstimmung über das Trilog-Ergebnis möglichst viele Abgeordnete gegen Gentechnik ohne Kennzeichnung und Risikoprüfung stimmen, braucht es den Druck der Zivilgesellschaft.

Wer Biene, Mensch und Natur schützen will, kann jetzt einfach eine E-Mail an die EU-Abgeordneten schicken

Bernd Rodekohr, Aurelia Stiftung


Biene sitzend auf Blüte
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