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Pressekonferenz zu Neonicotinoiden in Berlin

Bienen als Staubsauger

Am vergangenen Freitag fand in Berlin eine vom „Bündnis zum Schutz der Bienen“ organisierte Pressekonferenz statt. Hier wurden neue Argumente und Fakten für ein Pestizidverbot am Europäischen Gerichtshof vorgestellt.

Anlass für die Pressekonferenz war die Übersendung von Schriftstücken an den Europäischen Gerichtshof. Hier wirken Mitglieder des Bündnisses als Prozessbeteiligte bei dem Rechtsstreit um Neonicotinoide zwischen BASF, Bayer, Syngenta und der EU-Kommission mit.

Prof. Dr. Randolf Menzel von der Freien Universität in Berlin berichtete über neue wissenschaftliche Forschungsergebnisse, die sowohl er als auch Kollegen im Ausland in den letzten Monaten veröffentlicht haben. Eine wichtige Erkenntnis ist, dass die Halbwertszeit der Neonicotinoide teilweise bei 1.000 Tagen liegt. 2007, bei der Zulassung der Wirkstoffe, hatten die Konzerne ganz andere Werte angegeben. Diese waren um einiges geringer. Dies bedeutet, Bienen und andere Blütenbestäuber können die Pestizide auch Jahre später noch aufnehmen, beispielsweise wenn sie aus einer Ackerpfütze trinken.

Weiter berichtete Menzel von neuen Befunden zur Wirkung von Neonicotinoiden, die während des Säens verweht werden. Staubpartikel können bis zu 30 µg/m³ der giftigen Wirkstoffe enthalten. Dies reicht aus, um eine Biene während des Fluges zu töten. Das Erstaunliche und bisher Unerklärliche war, wie sich der Staub im Haarkleid der Biene verfängt. Studien belegen nun, dass sich Bienen während des Fluges elektrostatisch aufladen und wie ein elektrischer Staubfänger wirken. So ziehen sie nicht nur Pollen an, sondern auch die ebenfalls geladenen Pestizidstäube.

Die Wirkungen der einzelnen Neonicotinoide sind mittlerweile sehr gut erforscht. Bereits in kleinsten Dosen führen sie bei Bienen zu subletalen Effekten, das heißt auch bei einer vorschriftsmäßigen Anwendung führen die Pestizide zum Bienensterben und nicht nur bei falschem Gebrauch seitens der Landwirte, wie die Herstellerkonzerne behaupten.
Wie sich die Wirkstoffe auf ein ganzes Volk auswirken können, sei noch nicht vollständig untersucht. Forschungsbedarf gibt es laut Menzel auch noch beim Zusammenspiel mit weiteren Stressfaktoren wie Varroa, Nahrungsmangel etc. Hierfür reichen die von der EU-Kommission vorgegebenen zwei Jahre jedoch nicht aus.

Erfreulich ist, dass der Deutsche Naturschutzring (DNR) mit seinen 98 angeschlossenen Verbänden und 5,6 Millionen Mitgliedern, das „Bündnis zum Schutz der Bienen“ bei dem Rechtsstreit unterstützt. Dessen Präsident, Prof. Dr. Hartmut Vogtmann, nahm auch an der Pressekonferenz teil. Bei dem Verfahren geht es nämlich nicht nur um die Honigbiene, die moderne Landwirtschaft bedroht auch andere blütenbestäubende Insekten und somit unsere gesamte Artenvielfalt.

Für das Gerichtsverfahren ist das „Bündnis zum Schutz der Bienen“ dringend auf Spenden angewiesen.

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www.mellifera.de/bienen-schuetzen
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Über den Autor:

"Flügelt ein kleiner blauer Falter vom Winde geweht,..." (Hermann Hesse)

Holger Loritz

Leiter Netzwerk Blühende Landschaft

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