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Gentechnik im Honig: Bayern zahlt Schadensersatz

Gute Nachrichten, schlechte Nachrichten für Imker und Verbraucher…

Mi 5. August 2015 von Sarah Bude Gentechnik, Landwirtschaft
Imker Bablok entfernt Bienenvölker wegen Genmaisanbaus in der Nachbarschaft (Foto: Timo Bablok)
Imker Bablok entfernt Bienenvölker wegen Genmaisanbaus in der Nachbarschaft (Foto: Timo Bablok)

Schadensersatz

Die gute Nachricht ist, dass der Freistaat Bayern dem Imker Karl-Heinz Bablok 6000 Euro Schadensersatz zahlt. In dem jahrelangen Rechtsstreit geht es um Einträge des für Lebensmittel nicht zugelassenen Genmaises MON 810 in Honig. Babloks Honig war damit verunreinigt und konnte nicht verkauft werden. Außerdem entstanden ihm Kosten für DNA-Analysen und für das Abwandern seiner Völker. Der Imker musste seine Bienen zur Zeit der Maisblüte aus der Umgebung des Genmaisfeldes verlagern, um Polleneinträge zu vermeiden.

Schlecht ist, dass die Imker, welche einen Polleneintrag in ihrem Honig im jeweiligen Anbaujahr nicht nachweisen konnten, auf ihren Kosten sitzen bleiben. Hier lehnte es der Freistaat, dessen Landesanstalt für Landwirtschaft, den Mais angebaut hatte, ab, den Schaden zu ersetzen. Die Vorsorge geht also zu Lasten der Imker.

Ein weitere schlechte Nachricht ist, das diese Schadensersatzzahlung wohl einmalig bleibt. Zum einen ist davon auszugehen, dass künftig alle Agrarkonzerne für ihr gentechnisch verändertes Saatgut eine Lebensmittelzulassung beantragen werden. Zum Anderen wurde im Juni 2014 die EU-Honigrichtlinie und im Juli diesen Jahres auch die deutsche Honigverordnung dementsprechend geändert. Mit diesen Änderungen hat das EU-Parlament bzw. der Bundesrat das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällte „Honig-Urteil“ außer Kraft gesetzt. Der EuGH hatte 2011 entschieden, dass gentechnisch veränderter Pollen im Honig eine wesentliche Beeinträchtigung im Sinne des Gentechnikgesetzes darstellt. So konnten Imker Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Richter stellten sich mit ihrem Urteil klar auf die Seite der Verbraucher und Imker.

Anspruch der Imker auf Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen (GVO) eingeschränkt

Ein weiterer Aspekt dieses Urteils, die Einstufung von Pollen als Zutat, hätte auch eine weit reichende Kennzeichnungspflicht von gentechnisch verändertem Pollen, der als Lebensmittel zugelassen ist, zur Konsequenz gehabt.

Durch die Änderungen der EU-Honigrichtlinie und der deutschen Honigverordnung gilt dieses Urteil jedoch nicht mehr. Nun gilt Pollen als natürlicher Bestandteil und nicht als Zutat von Honig. Dadurch werden als Lebensmittel zugelassener gentechnisch veränderter und nicht gentechnisch veränderter Pollen formal gleichgesetzt. Welch juristischer Schachzug! Damit ist nämlich der Anspruch der Imker auf Schutz ihres Honigs vor gentechnisch veränderten Organismen (GVO) eingeschränkt. Verbraucher werden nicht aufgeklärt, ob ihre Lebensmittel gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten oder nicht.

Wer glaubt nun sei die Angelegenheit, zwar nicht in unserem Sinne, aber wenigstens geklärt, für denjenigen gibt es noch eine schlecht Nachricht: Nix ist geklärt. Für Imker, welche Gentechnik in Ihrem Honig vermeiden wollen, bleibt die jetzige Situation weiterhin unklar. Die geltenden Koexistenzregelungen gewährleisten weder ausreichende Vorsorge noch einen angemessenen Ausgleich für Einträge genetisch veränderter Pollen.

Wir fordern deshalb ein umfassendes Anbauverbot von GVO. Nur so wäre ein wirksamer Schutz gewährleistet. Die Bundesregierung sollte deshalb von der durch EU-Recht eröffneten Möglichkeit nationaler Anbauverbote (Opt-out) Gebrauch machen und endlich klare Verhältnisse für Imker und Verbraucher schaffen. Dies forderte im Juli auch der Bundesrat. Es bleibt festzuhalten, dass ohne den Einsatz des Bündnisses zum Schutz der Bienen, welches die Klagen von Herrn Bablok finanziert und organisiert hat, heute weiterhin GVO ohne Lebensmittelzulassung in den Honig gelangen würden.

Die 6000 Euro spendet Bablok übrigens dem Bündnis. Danke, Charly!

Noch ist nichts verloren, wir kämpfen weiter!

Und zwar in Karlsruhe. Dort haben wir bereits im vergangenen Jahr zusammen mit Imker Bablok eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die vorherigen Urteile der Verwaltungsgerichte eingereicht. Die Gerichte sollen endlich wirksame Schutzmaßnahmen und das Verursacherprinzip durchsetzen. Noch ist darüber nicht entschieden. Wir warten…


Biene sitzend auf Blüte