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Europäisches Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit des Verbots der Neonicotinoide

Heute hat das Europäische Gericht (EuG) in Luxemburg das Teilverbot bienenschädlicher Neonicotinoide bestätigt. In den Verfahren wurden wieder die massiven Defizite bei der Zulassung von Pestiziden deutlich. Bisher ist kein vergleichbarer Fall bekannt, in dem die Kommission genehmigte Produkte von so großer wirtschaftlicher Bedeutung aus Gründen des Umweltschutzes derart eingeschränkt hat. Das Gericht hat ausdrücklich bestätigt, dass der Bienen- und Umweltschutz bei solchen Risiken Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen hat.

Do 17. Mai 2018 von Claudia Marxen Landwirtschaft, Neonicotinoide, Pestizide

2013 hatte die EU-Kommission die Anwendungen der drei Neonicotinoide Clothianidin, Imicloprid und Thiamethoxam erheblich eingeschränkt, da von ihnen eine Gefahr für die Bienen ausgehe. Die Herstellerkonzerne BASF, Bayer und Syngenta hatten draufhin die Kommission verklagt. Sie warfen ihr unter anderem einen Mangel an Beweisen für eine schädliche Wirkung der Neonicotinoide auf Honigbienen vor.
Mitglieder des “Bündnis zum Schutz der Bienen” waren als Streithelfer an dem Verfahren beteiligt.

Nun hat das Europäische Gericht bestätigt, dass die Kommission derartige Einschränkungen vornehmen darf, wenn ernsthafte Zweifel an der Unschädlichkeit von Pestiziden bestehen. Bei den betreffenden Wirkstoffen waren die wissenschaftlichen Hinweise auf Risiken für Bienen schwerwiegend genug, um das Verbot zu rechtfertigen.

Bisher ist kein vergleichbarer Fall bekannt, in dem die Kommission genehmigte Produkte von so großer wirtschaftlicher Bedeutung aus Gründen des Umweltschutzes derart eingeschränkt hat. Das Gericht hat ausdrücklich besttätigt, dass der Bienen- und Umweltschutz bei solchen Risiken Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen hat.
„Das heutige Neonicotinoid-Urteil macht klar: Nur nachweislich unschädliche Pestizidprodukte können ihre Genehmigung umfassend behalten. Die Beweislast liegt bei den Herstellern“, so Dr. Achim Willand, Anwalt des Bündnisses.

Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung, und Initiator des „Bündnis zum Schutz der Bienen“: „Das Urteil ist ein wichtiger Sieg für die Bienen und zeigen der industriellen Landwirtschaft Grenzen auf. In den Verfahren wurden massiven Defizite bei der Zulassung von Pestiziden deutlich. Bei Risikoprüfungen im Rahmen einer Zulassung müssen in Zukunft auch nervenschädigende und andere, nicht unmittelbar tödliche Effekte untersucht werden. Ebenso die dauerhafte Belastung der Bienen mit Agrar-Pestiziden und die Wechselwirkung verschiedener Wirkstoffe. Pestizide die Bienen krank machen und schwächen dürfen keine Zulassung mehr zur Anwendung im Freiland erhalten.“

Die aktuellen Urteile des Gerichts stärken die Position der EU bei den im April 2018 beschlossenen, weitergehenden und dauerhaften Verboten der Neonicotinoide. Es wird auch deshalb erwartet, dass die Unternehmen der Agrarchemie versuchen werden, ihre Interessen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) als nächster und letzter Instanz durchzusetzen. Die Imkerverbände bereiten sich darauf vor und sammeln Spenden, um wiederum als Streithelfer in die letzte Instanz gehen zu können. „Wir sind entschlossen weiter für die Bienen zu kämpfen“, so Walter Haefeker, Vorstand des Deutschen Berufs und Erwerbsimkerbundes (DBIB).

Die Aurelia Stiftung wurde 2015 auf Initiative des Vereins Mellifera e. V. gegründet. Die Stiftung koordiniert die Aktivitäten des “Bündnis zum Schutz der Bienen”.


Biene sitzend auf Blüte