Biene sticht Chemiegiganten
Nach jahrelangem Kampf bekräftigt das EuGH mit einem historischen Gerichtsurteil das Verbot gefährlicher Pestizide. Dies ist ein gemeinsamer Sieg, hatten sich doch Mellifera e. V., die Aurelia Stiftung und unzählige Unterstützer für die Verbannung der bienenschädlichen Neonicotinoide eingesetzt.
Fr 7. Mai 2021 von Michael Slaby Bienengesundheit, PressemitteilungDer 6. Mai 2021 wird Bienenschützern in ganz Europa noch lange in Erinnerung bleiben. An diesem Tag entschied der Europäische Gerichtshof in letzter Instanz, dass die EU-Teilverbote bienenschädlicher Pestizid-Wirkstoffe (Neonicotinoide) aufrechterhalten bleiben. Dem Urteil war ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Chemiekonzern Bayer und der EU-Kommission vorausgegangen. Imkerverbände aus dem „Bündnis zum Schutz der Bienen“ waren als Prozessbeteiligte zugelassen.
Dabei haben sie mehrere tausend Seiten Prozessakten durchgearbeitet und aus der Sicht der Bienen kommentiert. Sie bezogen sowohl schriftlich als auch in den mündlichen Verhandlungen für den Schutz der Bienen Stellung. Mellifera ist Gründungsmitglied des Bündnisses, das von unserem langjährigen geschäftsführendem Vorstand Thomas Radetzki gestartet wurde und jetzt von der Aurelia-Stiftung koordiniert wird. Immer wieder haben wir das Bündnis mit Öffentlichkeitsarbeit, Presseerklärungen, Demo-Aufrufen, Protestaktionen, kritischen Reden auf der Bayer Hauptversammlung und zahlreichen Spendenaufrufen unterstützt.
Dadurch sind mehrere hunderttausend Euro zusammengekommen, die benötigt wurden, um die mit dem Prozess verbundenen Kosten zu tragen. Das hätten wir niemals allein stemmen können, dieser Sieg für die Biene gelang nur Dank einer wunderbaren Gemeinschaft. Jetzt freuen wir uns riesig mit all unseren Unterstützer*innen, dass der EuGH den Schutz der Bienen über die Gewinninteressen der Chemiegiganten stellt. Unser großer Dank geht an alle, die mit ihren Spenden den juristrischen Kampf für den Bienenschutz ermöglicht haben!
Der Thomas Radetzki (Vorsitzender Aurelia-Stifftung), Walter Haefeker (Vize-Präsident der Europäischen Berufsimkervereinigung) und Terra Pasqualini (Geschäftsführender Vorstand Mellifera) 2017 bei den mündlichen Verhandlungen Luxemburg. (Foto: Mellifera e. V.)
“Das Urteil hat herausragende Bedeutung für den Insektenschutz und eine umweltverträgliche Landwirtschaft”, schreibt die Aurelia-Stiftung zum Prozessende in einer offiziellen Pressemitteilung. “In dem Verfahren sind erhebliche Defizite der Risikoprüfung bei Pestizid-Wirkstoffen aufgedeckt worden. Darüber hinaus hat der EuGH die Handlungskompetenz der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten grundlegend bestätigt. Das im Unionsrecht verankerte Vorsorgeprinzip ermächtigt dazu, zugelassene Produkte vom Markt zu nehmen, wenn sie im Verdacht stehen, umwelt- oder gesundheitsschädlich zu sein. Bisher ist kein vergleichbarer Fall bekannt, in dem die Kommission die Vermarktung genehmigter Produkte von so großer wirtschaftlicher Bedeutung aus Gründen des Umweltschutzes derart weitgehend eingeschränkt hat.”
Die ausführliche Pressemitteilung, in der Aurelia unter anderem über die Tragweite dieses historischen Urteils informiert, gibt es hier nachzulesen.