Die Sicherheit unserer Bienen ist uns von Mellifera e. V. wichtig. Deshalb bieten wir all unseren Mitgliedern einen umfassenenden Haftpflicht-Versicherungsschutz sowie die Möglichkeit, sich mit einer Unfall-Versicherung bei imkerlichen Tätigkeiten noch besser zu schützen.
Die Haftpflicht deckt Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden sowie eine Betriebshaftpflicht bis zu 10.000.000 Euro ab. Sie ist in jeder Mellifera-Mitgliedschaft enthalten und sorgt für keinerlei weitere Kosten. Die Betriebshaftpflicht greift bei allen vereinsüblichen Tätigkeiten und Veranstaltungen, auch im Rahmen der ehrenamtlichen Arbeit in den Regionalgruppen oder bei der Arbeit als nebenberuflicher Imker. Mehr Infos in den FAQ.
Zustätzlich zur Haftpflichtversicherung haben Mellifera-Mitglieder die Möglichkeit, für nur 8,50 Euro jährlich eine Unfallversicherung abzuschließen. Die Leistungen der Unfallversicherung umfassen ein Invaliditätskapital von 70.000 Euro (im Falle einer Vollinvalidität 170.000 Euro) sowie Todesfallkapital (5.000 Euro), kosmetische Operationen (50.000 Euro) und Bergungskosten (50.000 Euro).
Für Schäden an den eigenen Bienen, Bienenstand, Ausrüstung etc. gibt es die Mellifera-Solidargemeinschaft. Wir haben uns die Bienen als Vorbild genommen und eine Solidargemeinschaft für (Imkerbedarfs-)Schäden gegründet. Diese unterstützt unverschuldet in Not geratene Imkerkollegen, damit diese auch weiterhin aktiv den Bien pflegen und das nötige Wissen verbreiten können.
Nur ordentliche Mitglieder von Mellifera e. V. können auf schriftlichen Antrag der Unfallversicherung beitreten. Der Versicherungsschutz gilt ab Eingang des Antrags. Die Versicherungsprämie wird wird unabhängig vom Mitgliedsbeitrag einmal jährlich eingezogen. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Sie kann jeweils bis zum 30. November eines Jahres schriftlich widerrufen werden.
Imkern ist nicht frei von Risiken. Neben klassischen Sachschäden wie Diebstahl, Unwetter etc., welche Imker erleiden können, sind sie dem Haftpflicht-Risiko ausgesetzt. Sie müssen für Schäden an Personen, Sachen, Vermögen, Umwelt, welche durch Ihre imkerliche Tätigkeit entstanden sind, aufkommen.
Die Haftpflichtversicherung bei Mellifera e. V. umfasst pauschal 10.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für Umweltschäden. Außerdem beinhaltet sie eine Betriebshaftpflicht für vereinsübliche Nebenrisiken wie Präsentationen, Austellungen, Führungen. Ebenfalls abgedeckt sind Mietschäden sowie das Abhandenkommen fremder Schlüssel. Melliferas Haftpflichtversicherung greift dabei sowohl im privaten Umfeld als auch bei der ehrenamtlichen Arbeit in den Regionalgruppen und der Arbeit als nebenberuflicher Imker. Sie gilt auch im Ausland. Die Policen für Haft- und Unfallversicherung stehen hier zum Download bereit.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Eine Invalidität liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist. Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann.
Die Unfallversicherung umfasst ein Invaliditätskapital von 70.000 € (bei Vollinvalidität 170.000 €), ein Todesfallkapital von 5.000 €, 10.000 € für kosmetische Operationen sowie 5.000 € Bergungskosten.
Dies geht per Mail an E-Mail schreiben.
Innerhalb eines Monats.
Die Mellifera-Solidargemeinschaft stellt ein solidarisches Netzwerk für Imkerinnen und Imker dar. Sie unterstützt ihre Teilnehmer*innen, die unverschuldet in Not geraten sind oder Schäden erlitten haben, beim Wiederaufbau und der Ersatzbeschaffung von Bienenvölkern, Imkereiausstattung und anderen grundlegenden Ressourcen (siehe Abschnitt 3). Das Ziel ist, diesen Imker*innenn weiterhin die Möglichkeit zu bieten, aktiv den Bien zu pflegen und ihr Fachwissen zu teilen. („Wir sind eine solidarische Gemeinschaft gleichgesinnter, die Bedürfnisse des Biens achtender Imkerinnen und Imker, denen nicht nur die Bienen, sondern auch die sie begleitenden Menschen am Herzen liegen. Wie die Bienen selbst profitieren wir Imkerinnen und Imker von anderen wesensgemäß imkernden Kolleginnen und Kollegen in der uns umgebenden Landschaft.“)
Die Teilnahme an der Solidargemeinschaft steht ausschließlich ordentlichen Mitgliedern von Mellifera e. V. offen, die auf schriftlichen Antrag beitreten können. Die Teilnahme beginnt mit dem Eingang des individuellen Solidargemeinschaftsbeitrags und gilt für 12 Monate. Die Höhe des jährlichen Beitrags ist im Abschnitt 8 tabellarisch aufgeführt. Der Solidarbeitrag wird unabhängig vom Mitgliedsbeitrag einmal jährlich eingezogen. WICHTIG: Die Mellifera-Solidargemeinschaft richtet sich an Freizeitimker*innen mit höchstens 20 Bienenvölkern.
Imkerbedarfsschäden beziehen sich auf Verluste und Beschädigungen von Bienen, Bienenbeuten/-behausungen und imkerlicher Ausrüstung durch Feuer, Elementarschäden (Überschwemmung, Hagel, Sturm), Frevel (Diebstahl, Vandalismus, Einbruch), Spritz- und Ausbringungsschäden. Nur solche Schäden werden von der Solidargemeinschaft berücksichtigt. Es erfolgen keine Hilfszahlungen für Schäden aufgrund von Bienenkrankheiten oder Seuchen.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Erstattung von Imkerbedarfsschäden. Der gemeldete Schaden wird von Mellifera-Imker*innen sachlich überprüft. Die Unterstützung für den Wiederaufbau eines gemeldeten Schadens orientiert sich am Grundsatz: Die Hilfszahlung beträgt die Hälfte des Wiederaufbaus, jedoch maximal € 500. Der Vorstand kann in Ausnahmefällen und mit Begründung von diesem Richtwert abweichen.
Senden Sie bitte Ihre Schadensmeldung mit einer Beschreibung des Schadenhergangs und aussagekräftigem Bildmaterial an: E-Mail schreiben
oder per Post an:
Mellifera e. V.
Solidargemeinschaft
Fischermühle 7
72348 Rosenfeld
Der Schaden muss schriftlich (per E-Mail oder Brief) mit einer Beschreibung des Schadenhergangs und Bildmaterial bei Mellifera e. V. gemeldet werden. Der Verein behält sich vor, über die standardgemäße Dokumentationspflicht hinausgehende aussagekräftige Nachweise der Schäden vom beantragenden Mitglied anzufordern. Eine Auszahlung zum Zwecke der Schadenshilfe erfolgt ausschließlich per SEPA-Überweisung und unter Vorlage entsprechender Belege/Rechnungen für den Wiederaufbau.
Jede*r Teilnehmer*in der Solidargemeinschaft ist verpflichtet, bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres den Standort und den Bestand an eingewinterten Bienenvölkern dem Verein zu melden. Stichtag für den Bestand ist jeweils der 01. Oktober des Jahres.
Bei Versäumnis der Meldefrist ist eine Nachmeldung bis zum 30. November des Jahres mit einem Bearbeitungszuschlag von 10€ möglich.
Die Höhe des jährlichen Solidarbeitrags richtet sich nach der Anzahl der gemeldeten Völker (in Euro, s. Tabelle). Es ist wichtig, dass die Solidarbeiträge langfristig ausreichen, um die Hilfeleistungen zu decken. Sollte sich abzeichnen, dass ein Missverhältnis zwischen Solidarbeitragsleistung und Hilfeleistung entsteht, ist der Vorstand verpflichtet, dies den Teilnehmer*innen der Solidargemeinschaft mitzuteilen und den Solidarbeitrag entsprechend zu erhöhen, um langfristige Schäden für den Verein zu vermeiden. Überschüssige Mittel kommen dem Verein zugute.
Staffelung | Beispiel Anz. Völker | Beitrag pro Volk | Solidarbeitragssumme | Versicherungen | Gesamtsumme |
1 – 3 | 3 | 2,5 | 7,5 | 8,5 | 16 |
4 – 6 | 6 | 2,25 | 13,5 | 8,5 | 22 |
7 – 9 | 9 | 2,0 | 18 | 8,5 | 26,5 |
10 – 12 | 12 | 1,85 | 22,2 | 8,5 | 30,7 |
13 – 16 | 16 | 1,75 | 28 | 8,5 | 36,5 |
17 – 20 | 20 | 1,65 | 33 | 8,5 | 41,5 |
Mitglieder von Mellifera e. V. sind automatisch haftpflichtversichert und haben die Möglichkeit, eine Unfallversicherung abzuschließen und Mitglied in der Mellifera-Solidargemeinschaft zu werden.
Terra Pasqualini
E-Mail schreiben
Tel. + 49 7428 945 249-30