Die Sicherheit unserer Bienen ist uns von Mellifera e. V. wichtig. Deshalb bieten wir all unseren Mitgliedern einen umfassenenden Haftpflicht-Versicherungsschutz sowie die Möglichkeit, sich mit einer Unfall-Versicherung bei imkerlichen Tätigkeiten noch besser zu schützen.
Die Haftpflicht deckt Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden sowie eine Betriebshaftpflicht bis zu 10.000.000 Euro ab. Sie ist in jeder Mellifera-Mitgliedschaft enthalten und sorgt für keinerlei weitere Kosten. Die Betriebshaftpflicht greift bei allen vereinsüblichen Tätigkeiten und Veranstaltungen, auch im Rahmen der ehrenamtlichen Arbeit in den Regionalgruppen oder bei der Arbeit als nebenberuflicher Imker. Mehr Infos in den FAQ.
Zustätzlich zur Haftpflichtversicherung haben Mellifera-Mitglieder die Möglichkeit, für nur 8,50 Euro jährlich eine Unfallversicherung abzuschließen. Die Leistungen der Unfallversicherung umfassen ein Invaliditätskapital von 70.000 Euro (im Falle einer Vollinvalidität 170.000 Euro) sowie Todesfallkapital (5.000 Euro), kosmetische Operationen (50.000 Euro) und Bergungskosten (50.000 Euro).
Für Schäden an den eigenen Bienen, Bienenstand, Ausrüstung etc. gibt es die Mellifera-Solidargemeinschaft. Wir haben uns die Bienen als Vorbild genommen und eine Solidargemeinschaft für (Imkerbedarfs-)Schäden gegründet. Diese unterstützt unverschuldet in Not geratene Imkerkollegen, damit diese auch weiterhin aktiv den Bien pflegen und das nötige Wissen verbreiten können.
Nur ordentliche Mitglieder von Mellifera e. V. können auf schriftlichen Antrag der Unfallversicherung beitreten. Der Versicherungsschutz gilt ab Eingang des Antrags. Die Versicherungsprämie wird wird unabhängig vom Mitgliedsbeitrag einmal jährlich eingezogen. Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Sie kann jeweils bis zum 30. November eines Jahres schriftlich widerrufen werden.
Imkern ist nicht frei von Risiken. Neben klassischen Sachschäden wie Diebstahl, Unwetter etc., welche Imker erleiden können, sind sie dem Haftpflicht-Risiko ausgesetzt. Sie müssen für Schäden an Personen, Sachen, Vermögen, Umwelt, welche durch Ihre imkerliche Tätigkeit entstanden sind, aufkommen.
Die Haftpflichtversicherung bei Mellifera e. V. umfasst pauschal 10.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für Umweltschäden. Außerdem beinhaltet sie eine Betriebshaftpflicht für vereinsübliche Nebenrisiken wie Präsentationen, Austellungen, Führungen. Ebenfalls abgedeckt sind Mietschäden sowie das Abhandenkommen fremder Schlüssel. Melliferas Haftpflichtversicherung greift dabei sowohl im privaten Umfeld als auch bei der ehrenamtlichen Arbeit in den Regionalgruppen und der Arbeit als nebenberuflicher Imker. Sie gilt auch im Ausland. Die Policen für Haft- und Unfallversicherung stehen hier zum Download bereit.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Eine Invalidität liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist. Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann.
Die Unfallversicherung umfasst ein Invaliditätskapital von 70.000 € (bei Vollinvalidität 170.000 €), ein Todesfallkapital von 5.000 €, 10.000 € für kosmetische Operationen sowie 5.000 € Bergungskosten.
Dies geht per Mail an E-Mail schreiben.
Innerhalb eines Monats.
Die Mellifera-Solidargemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern des Vereins Mellifera e. V. zu einer solidarischen Unterstützungsgemeinschaft für Imkerinnen und Imker. Diese unterstützen unverschuldet geschädigte und in Not geratene Imkerkollegen der Gemeinschaft bei der Widererrichtung und Ersatzbeschaffung von Bienenvölkern, Imkereiausstattung und sonstiger Grundlagen (siehe 3.), damit sie weiterhin aktiv den Bien pflegen und das nötige Wissen verbreiten können. („Wir sind eine solidarische Gemeinschaft gleichgesinnter, die Bedürfnisse des Biens achtender Imkerinnen und Imker, denen nicht nur die Bienen, sondern auch die sie begleitenden Menschen am Herzen liegen. Wie die Bienen selbst profitieren wir Imkerinnen und Imker von anderen wesensgemäß imkernden Kolleginnen und Kollegen in der uns umgebenden Landschaft.“)
Nur ordentliche Mitglieder von Mellifera e. V. können auf schriftlichen Antrag der Solidargemeinschaft beitreten. Die Mitgliedschaft gilt ab Eingang der individuellen Solidargemeinschaftsbeitrages für 12 Monate. Die Höhe des jährlichen Beitrages wird in der Prämienordnung veröffentlicht. Der Solidarbeitrag wird unabhängig vom Mitgliedsbeitrag einmal jährlich eingezogen. WICHTIG: Die Mellifera-Imker-Solidargemeinschaft richtet sich an Freizeitimker mit max. 20 Völkern.
Bei Imkerbedarfsschäden handelt es sich um Verluste und Beschädigungen an Bienen, deren Beuten/Behausungen und imkerlicher Ausrüstung durch Feuer, Elementarschäden (Überschwemmung, Hagel, Sturm), Frevel (Diebstahl, Vandalismus, Einbruch), Spritz- und Ausbringungsschäden. Nur solche Schäden werden von der Solidargemeinschaft übernommen. Keine Hilfszahlungen werden für Schäden infolge von Bienenkrankheiten oder Seuchen geleistet.
Die Solidarkasse der Mellifera-Solidargemeinschaft wird aus den jährlich zu entrichtenden Beiträgen der Mitglieder und eventueller Spenden an die Solidarkasse gespeist. Die Solidarkasse wird treuhänderisch von Mellifera e.V. verwaltet und auf einem Treuhandkonto geführt.
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung von Imkerbedarfsschäden. Der Solidarrat entscheidet auf Antrag und nach Kassenlage über Grund und Höhe der Hilfszahlungen an Mitglieder der Solidargemeinschaft.
Der Solidarrat regelt, überwacht und organisiert die Solidarkasse. Er bestimmt und veröffentlicht die Höhe des jährlichen Mitgliedschaftsbeitrages und entscheidet über mögliche Unterstützungszahlungen. Der Solidarrat besteht aus drei Personen. Je einen Vertreter aus Vorstand und Beirat von Mellifera e.V., das dritte Ratsmitglied wird von den Mitgliedern der Solidargemeinschaft auf der Jahreshauptversammlung von Mellifera gewählt.
Bitte senden Sie Ihre Schadensmeldung mit Beschreibung des Schadenhergang sowie aussagekräftiges Bildmaterial an:
Mellifera e. V.
Solidarrat
Fischermühle 7
72348 Rosenfeld
oder per E-Mail an: E-Mail schreiben
Der Schaden muss schriftlich (per Post oder E-Mail) mit Beschreibung des Schadenhergangs und Bildmaterial bei Mellifera e. V. gemeldet werden. Der Solidarrat behält sich vor über die standardgemäße Dokumentationspflicht hinausgehende aussagekräftige Nachweise der Schäden vom beantragenden Mitglied anzufordern. Eine Auszahlung zum Zwecke der Schadenshilfe kann nur per SEPA-Überweisung erfolgen.
Jedes Mitglied der Solidargemeinschaft ist verpflichtet jährlich bis zum 31. Oktober Standort und Bestand an eingewinterten Bienenvölkern dem Solidarrat zu melden. Stichtag für den Bestand ist jeweils der 01. Oktober des Jahres.
Wird die Meldefrist versäumt ist eine Nachmeldung bis 30. November des Jahres mit einem Bearbeitungszuschlag von 10€ möglich.
Die Höhe des jährlichen Solidarbeitrags ist gestaffelt nach Anzahl der gemeldeten Völker (in Euro):
Staffelung | Beispiel Anz. Völker | Beitrag pro Volk | Solidarbeitragssumme | Versicherungen | Gesamtsumme |
1 – 3 | 3 | 2,5 | 7,5 | 8,5 | 16 |
4 – 6 | 6 | 2,25 | 13,5 | 8,5 | 22 |
7 – 9 | 9 | 2,0 | 18 | 8,5 | 26,5 |
10 – 12 | 12 | 1,85 | 22,2 | 8,5 | 30,7 |
13 – 16 | 16 | 1,75 | 28 | 8,5 | 36,5 |
17 – 20 | 20 | 1,65 | 33 | 8,5 | 41,5 |
Mitglieder von Mellifera e. V. sind automatisch haftpflichtversichert und haben die Möglichkeit, eine Unfallversicherung abzuschließen und Mitglied in der Mellifera-Solidargemeinschaft zu werden.
Terra Pasqualini
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Tel. + 49 7428 945 249-30