Gentechnik im Honig: Bayern zahlt Schadensersatz
Im Rechtsstreit bayerischer Imker wegen Verunreinigungen ihres Honig mit dem Genmaises MON 810 zahlt Bayern nun einen Schadensersatz in Höhe von 6.000 Euro.
Im Rechtsstreit bayerischer Imker wegen Verunreinigungen ihres Honig mit dem Genmaises MON 810 zahlt Bayern nun einen Schadensersatz in Höhe von 6.000 Euro.
Der ungehemmte Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft ist eine der Hauptursachen für den erschreckenden Verlust von Diversität. Kontrollen, um die Ausbringung der hochgiftigen Pestizide zu überwachen, finden praktisch nicht statt.
BASF, Bayer und Syngenta haben Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Die Imkerverbände haben sich jetzt erfolgreich durchgesetzt und wurden als Prozessbeteiligte für alle drei Verfahren zugelassen.
Der Industrieverband Agrar e. V. nimmt die geringen Winterverluste bei Bienenvölkern 2013/14 zum Anlass, das EU-Verbot der drei häufigsten Neonicotinoide zu kritisieren - in Trugschluss.
Der deutsche Verband der Berufsimker, der BUND, Greenpeace, NABU, PAN Germany und Mellifera e. V. fordern einen Stopp des Pestizideinsatzes auf Grünland.
Das EU-Parlament hat einer von der Kommission vorgeschlagenen Änderung der Honigrichtlinie zugestimmt, mit der möglichen Folge, dass Verbraucher in Zukunft nicht mehr erfahren, ob Honig Pollen oder Nektar von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält.
Bauern, Imker und Verbraucher fordern von der neuen Bundesregierung den Schutz der Bienen im Gentechnikgesetz zu verankern.
Am 24. Oktober 2013 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht Leipzig als letzte Instanz darüber, ob Imkern Schutz vor dem Eintrag von Gentechnik in Honig gewährt wird.
Wenn es nach dem Willen der EU-Kommission geht, müssen Verbraucher und Imker künftig Gentechnik im Honig dulden.