Bundesverwaltungsgericht schützt Honig nicht
Bauern, Imker und Verbraucher fordern von der neuen Bundesregierung den Schutz der Bienen im Gentechnikgesetz zu verankern.
Bauern, Imker und Verbraucher fordern von der neuen Bundesregierung den Schutz der Bienen im Gentechnikgesetz zu verankern.
Am 24. Oktober 2013 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht Leipzig als letzte Instanz darüber, ob Imkern Schutz vor dem Eintrag von Gentechnik in Honig gewährt wird.
Wenn es nach dem Willen der EU-Kommission geht, müssen Verbraucher und Imker künftig Gentechnik im Honig dulden.
Am 12. Juni trafen sich die Vertreter aller deutschen Imkerverbände, um ein gemeinsames Positionspapier zur künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU zur erarbeiten.
Die EU-Kommission plant eine Aufhebung der bestehenden Nulltoleranz gegenüber nicht zugelassener Gentechnik in Lebensmitteln.
Die EU-Kommission erwägt, weitere gentechnisch veränderte Pflanzen zum Anbau zulassen und die in der EU geltende Nulltoleranz-Grenze aufzuheben.
Imker haben keinen Anspruch darauf, vor Gentechnik-Anbau in der Nähe ihrer Bienenstände geschützt zu werden. So lautete das am 28. März verkündete Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
Die deutschen Imker haben nach Meinung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs keinen Anspruch darauf, vor verbotenem gentechnisch verändertem Pollen in ihrem Honig geschützt zu werden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zur Erleichterung der deutschen Imker entschieden, dass gentechnisch veränderter Raps untergepflügt werden muss.