Honig mit Gentechnik verboten
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am 30. Mai festgestellt, dass Honig, welcher Blütenpollen des gentechnisch veränderten Mais MON 810 enthält, nicht verkehrsfähig ist.
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am 30. Mai festgestellt, dass Honig, welcher Blütenpollen des gentechnisch veränderten Mais MON 810 enthält, nicht verkehrsfähig ist.
Mit neuem Gentechnikgesetz lässt die große Koalition die Imker im Stich. Der in Berlin von den Regierungsparteien vorgestellte Gesetzentwurf ignoriert die Belange der Bienenwirtschaft.
Honig soll nun doch nicht gegen die Verunreinigung durch Pollen von genetisch verändertem Mais MON 810 geschützt sein.
Das Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik lädt im Bundestag zu einem Fachgespräch über das Urteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg ein.
Da der Schutz des Honigs vor Verunreinigung durch Gentechnik nicht gewährleistet ist, haben sich Imker nun an die Gerichte gewandt.