Am 24. Oktober 2013 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht Leipzig als letzte Instanz darüber, ob Imkern Schutz vor dem Eintrag von Gentechnik in Honig gewährt wird.
Wenn es nach dem Willen der EU-Kommission geht, müssen Verbraucher und Imker künftig Gentechnik im Honig dulden.
Die EU-Kommission plant eine Aufhebung der bestehenden Nulltoleranz gegenüber nicht zugelassener Gentechnik in Lebensmitteln.
Imker haben keinen Anspruch darauf, vor Gentechnik-Anbau in der Nähe ihrer Bienenstände geschützt zu werden. So lautete das am 28. März verkündete Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
Die deutschen Imker haben nach Meinung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs keinen Anspruch darauf, vor verbotenem gentechnisch verändertem Pollen in ihrem Honig geschützt zu werden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zur Erleichterung der deutschen Imker entschieden, dass gentechnisch veränderter Raps untergepflügt werden muss.
Wer keine Gentechnik im Essen haben wolle, solle auch in Zukunft die Wahlfreiheit haben, so die Imkervertreter.
Europäischer Gerichtshof bestätigt: Honig muss vor genmanipuliertem Pollen geschützt werden. Das Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik feiert seinen Sieg über einen Goliath der Gentechnik-Industrie.