Gentechnik im Honig verboten?
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zur Entscheidung vorgelegt, die von großer praktischer Bedeutung für den Schutz von Imkern und anderen Lebensmittelerzeugern sind.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zur Entscheidung vorgelegt, die von großer praktischer Bedeutung für den Schutz von Imkern und anderen Lebensmittelerzeugern sind.
Blütenpollen des gentechnisch veränderten Mais MON 810 wurden im Honig des Imkers Karl Heinz Bablok gefunden. Seine gesamte Jahreshonigernte war betroffen und wurde in der Müllverbrennung entsorgt.
Die Bienenvölker, die dem Anbau von gentechnisch verändertem Mais weichen mussten, werden nun wieder zu ihren eigentlichen Standorten zurücktransportiert.
Die Bienenvölker müssen dem Anbau von gentechnisch verändertem Mais weichen und wurden den Verursachern des Problems nun in München vor die Haustür gestellt.
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am 30. Mai festgestellt, dass Honig, welcher Blütenpollen des gentechnisch veränderten Mais MON 810 enthält, nicht verkehrsfähig ist.
Mit neuem Gentechnikgesetz lässt die große Koalition die Imker im Stich. Der in Berlin von den Regierungsparteien vorgestellte Gesetzentwurf ignoriert die Belange der Bienenwirtschaft.
Honig soll nun doch nicht gegen die Verunreinigung durch Pollen von genetisch verändertem Mais MON 810 geschützt sein.
Das Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik lädt im Bundestag zu einem Fachgespräch über das Urteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg ein.
Da der Schutz des Honigs vor Verunreinigung durch Gentechnik nicht gewährleistet ist, haben sich Imker nun an die Gerichte gewandt.