Pressemitteilung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lässt Imker im Stich

Die deutschen Imker haben nach Meinung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs keinen Anspruch darauf, vor verbotenem gentechnisch verändertem Pollen in ihrem Honig geschützt zu werden – und das, obwohl der Honig dadurch seine Verkehrsfähigkeit verliert, d. h. weder verkauft noch verschenkt werden darf.

Mit seinem Urteil, das den Parteien nach der Verhandlung am 16. März heute schriftlich zugestellt wurde, hat das Gericht die Berufungen von Imker Karl-Heinz Bablok und vier weiteren betroffenen Imkern zurückgewiesen, die einen Schutzanspruch gegenüber dem Anbau des Genmaises MON 810 in der Nähe ihrer Bienenstände durchsetzen wollten. Eine Begründung dafür gibt es derzeit noch nicht. Nicht geklärt wurde, ob Imkern ein Schadensersatz zusteht. Die Imker werden nun mit Unterstützung des Bündnisses zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen, damit sie auch weiterhin ein reines Naturprodukt anbieten können.

„Das Urteil ist ein Affront gegen die Imkerschaft“, so Thomas Radetzki, Initiator des Bündnisses zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik, der die Imker über Jahre hinweg durch alle Instanzen begleitet und Gelder für die Prozesskosten gesammelt hat. „Und nicht nur für die Imker. Denn unser seit Jahren laufende Rechtsstreit soll wesentliche Fragen der Gentechnik in Lebensmitteln auch im Interesse von Verbrauchern, Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft klären.“

Im letzten Jahr hatte der Europäische Gerichtshof in einem vielbeachteten Urteil entschieden, dass Honig, der Pollen von nicht als Lebensmittel zugelassenen Pflanzen enthält, nicht verkehrsfähig ist. Das Urteil zog weite Kreise: Importhonig, der mit solchem Pollen verunreinigt ist, wurde aus den Regalen genommen, Imker protestierten weltweit gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. „Dennoch weigert sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, die Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen Herbst in konkrete Rechtssicherheit der Imker vor Ort umzuwandeln“, so Thomas Radetzki weiter. „Dabei wurde in diesem Jahr erneut für mehr als zwanzig deutsche Standorte der Anbau des Genmaises MON 810 beantragt. Und das, obwohl der Anbau derzeit verboten ist. Die Gentechnikindustrie ist offenbar zuversichtlich, dass dieses Verbot aufgehoben wird.“

Die Vertreter des Landes Bayern hatten es in der mündlichen Verhandlung abgelehnt, den Anbau von Mais MON 810 in Zukunft rechtsverbindlich auszuschließen. Dazu hätten sie kein Mandat, erklärte der Landesanwalt.

Imker Karl Heinz Bablok ist über das Urteil empört. Nicht nur, weil die bayerischen Richter seinen Honig nicht vor der Gentechnik schützen wollen. „Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat auch entschieden, dass wir einen Teil der Kosten der Monsanto-Anwälte zahlen müssen. Dabei haben die selbst beantragt, als Beigeladene bei dem Verfahren dabei zu sein.“

Nach Auffassung der Anwälte Dr. Achim Willand und Dr. Georg Buchholz von der Kanzlei GGSC, die Bablok und seine Kollegen vertreten haben, widerspricht das Gericht nicht nur dem Verursacherprinzip, sondern auch den Vorsorgepflichten, die der Verwender von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nach dem Gentechnik-Gesetz beachten muss. Erzeugnisse, die wie MON 810 auf freiem Feld angebaut werden und auf verschiedenen Wegen in die Lebensmittelkette gelangen könnten, ohne dafür die erforderliche Zulassung zu haben, seien besonders schadensträchtig.

Um Rechtssicherheit zu erhalten, werden die betroffenen Imker nun mit Unterstützung des Bündnisses zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen. Dieses hatte erst vor wenigen Wochen mit einem Urteil zu gentechnisch verändertem Raps bestätigt, dass die Risiken der Gentechnik umfassend kontrolliert werden müssten. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte schon im Jahr 2010 betont, es gehe darum, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Den Gesetzgeber treffe angesichts eines noch nicht endgültig geklärten Erkenntnisstandes der Wissenschaft bei der Beurteilung der langfristigen Folgen eines Einsatzes von Gentechnik eine besondere Sorgfaltspflicht.

Die Imker hoffen daher nun darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht ihnen Schutz vor der Gentechnik gewährt. Bis dahin kann jedoch noch viel Zeit ins Land gehen. Und der Bienenflug hat in diesem Jahr bereits begonnen.

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