Pressemitteilung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof befürwortet Agrogentechnik und lehnt Schutzanspruch für Imker ab

Imker haben keinen Anspruch darauf, vor Gentechnik-Anbau in der Nähe ihrer Bienenstände geschützt zu werden. So lautete das am 28. März verkündete Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, zu dem jetzt die Begründung nachgereicht wurde.

Dabei darf Honig, der Pollen von verbotenen Gentechnikpflanzen enthält, weder verkauft noch verschenkt werden. Imker Karl-Heinz Bablok und vier seiner ebenfalls betroffenen Kollegen werden nun mit Unterstützung des Bündnisses zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen, um dort ihre Ansprüche durchzusetzen.

Die bayerischen Richter erkannten zwar, dem Urteil der europäischen Instanz folgend, eine wesentliche Beeinträchtigung für Imker Karl Heinz Bablok an, wenn dieser seinen Honig vernichten muss. Ihnen ist auch bewusst, dass das Land Bayern nicht verbindlich auf den künftigen Anbau des Gentechnik-Maises MON 810 verzichten will, um den es bei der Klage ging. Doch letzten Endes wurde das aus Sicht der Richter „öffentliche Interesse“ an der Gentechnik auf dem Acker höher bewertet.

In der Urteilsbegründung heißt es wörtlich: „Die Forschung im Bereich der ‚grünen‘ Gentechnik ist von hoher Bedeutung für das Gemeinwohl und dient regelmäßig dem Schutz wesentlicher Belange wie der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.“ Die Wechselwirkung des in die Umwelt eingebrachten gentechnisch veränderten Organismus mit einem umgebenden Ökosystem sei dabei nicht nur unbeabsichtigte Nebenfolge, sondern unverzichtbarer Gegenstand der Untersuchung. Würde man dem Kläger einen Schutzanspruch einräumen und etwa den 10 Kilometer betragenden maximalen Flugradius von Bienen als einzuhaltenden Sicherheitsabstand definieren, so wäre das das Ende der Agrogentechnik in Deutschland. Diese Technik sei jedoch vom Gesetzgeber gewünscht.

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