Pressemitteilung

Gentechnik im Honig gefunden - Gesamte Jahresernte in Müllverbrennung entsorgt

Das Verwaltungsgericht Augsburg stellte am 30. Mai fest, dass Honig mit Blütenpollen des gentechnisch veränderten Mais MON 810 nicht verkehrsfähig ist. Nun wurde dieser Pollen trotz der vom Gericht vorgegebenen Vorsichtsmaßnahmen im Honig des Imkers Karl Heinz Bablok gefunden. Seine gesamte Jahreshonigernte war betroffen und wurde am 23. September in der Müllverbrennung Augsburg entsorgt.

Während der Maisblüte ist Karl Heinz Bablok, dem letzten Gerichtsurteil folgend, mit seinen Wirtschaftsvölkern abgewandert. Zudem hat er seine Völker vor der Maisblüte abgeerntet. Er hatte Ende Juni die erste und letzte Schleuderung, da er ausnahmsweise keine Frühtrachternte hatte. Sicherheitshalber hat er aber zwei Proben des Honigs bei einem Speziallabor untersuchen lassen. In einer Probe wurde kein GVO gefunden, in der anderen Probe stammten jedoch 7% des Maispollens von MON 810. Die Prozentangabe ist der Anteil des gentechnisch veränderten Maispollens an der Gesamtmenge des Maispollens im Honig. Bablok war sehr überrascht, dass überhaupt Maispollen im Honig gefunden wurden. Er muss aus dem Vorjahr stammen. 2007 hatte Bablok seine Wirtschaftsvölker aus der Maisblüte abgewandert, seine Jungvölker jedoch nicht. Einige von ihnen gingen im Winter ein. Vermutlich waren Pollenzellen vom Mais in Waben, mit denen er in dieser Saison im Honigraum erweitert hatte. So wurde seine gesamte Jahresernte, die er in ein großes Fass schleuderte, kontaminiert. Betroffen sind 342 kg Honig und 120 Liter Met, der aus diesem Honig angesetzt wurde.

Dem letzten Urteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg folgend, ist dieser Honig nicht als Lebensmittel verwendbar. Karl Heinz Bablok darf ihn weder verkaufen noch verschenken. Das wäre nach dem aktuellen Stand der Rechtssprechung sogar strafbar. Zwar geht das Verfahren in weitere Instanzen und das letztendliche Urteil ist noch nicht gefällt. Aber ein Lebensmittelerzeuger, der im Wissen um dieses Urteil und die Kontamination mit MON 810 dieses Lebensmittel in Verkehr brächte, würde unverantwortlich handeln. Zudem hat der Veterinär auf einer ordnungsgemäßen Entsorgung bestanden. Bablok musste, ob er wollte oder nicht, den Honig entsorgen. Eine Dokumentation über die Situation der Imker und die Entsorgung in der Müllbrennung wurde im ZDF ausgestrahlt.

Ob Imker Bablok den Schaden vom Anbauer, der Bayrischen Landesanstalt für Landwirtschaft, ersetzt bekommt, ist ungewiss. Auch diese Frage wird in dem anhängigen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten aufgeworfen. Allein seine diesjährigen Analysekosten betragen € 746,73. Die Mehrkosten durch Abwanderung, Betreuungsaufwand der Völker, Entsorgungskosten für Honig und Met, sowie der entgangene Verkaufserlös und Ertragsausfall liegen nach erster Schätzung bei etwa € 10.000,-. Unter Umständen werden zur mustergültigen Durchsetzung des Schadensanspruches weitere Verfahren vor Zivilgerichten notwendig. Inzwischen treten auch Imkerkollegen von Bablok im Flugradius des GVO-Anbaus als Mitkläger auf.

Der bayrische Landwirtschaftsminister Miller hat in einem Schreiben an den Deutschen Berufsimkerbund betont, dass die Anbaufläche und die Zahl der betroffenen Imker und Völker doch sehr gering seien. Der Freistaat baut an 7 Standorten selbst GVO-Mais an. Miller geht dabei von vierzig betroffenen Imkern mit 500 Völkern aus. Wenn man von diesen Angaben ausgeht und berücksichtigt, dass in Bayern die Maisflächen relativ klein sind, wären bei einer gleichmäßigen räumlichen Verteilung des Anbaus und der Imker schon mit 2,2 % GVO-Anbau sämtliche Bienenvölker betroffen!

Welche Konsequenzen sind aus dieser Situation zu ziehen?

Wenn Sie nicht möchten, dass es Ihnen mit Ihrem Honig ähnlich ergeht, werden Sie als mündiger Bürger aktiv. Treten Sie mit Naturschutzorganisationen in Ihrer Nähe in Kontakt, reden Sie mit Ihren Politikern, initiieren bzw. unterstützen Sie eine gentechnik-freie Region.

Wenn GVO Mais MON 810 im Flugradius angebaut wird, sollten die Völker abgewandert werden. Ob ein Anbau erfolgt kann im Internet nachgeschaut werden. Die örtlichen Imkervereine sollten diese Recherche für ihre Mitglieder übernehmen. Es ist ohnehin niemals nur ein Imker alleine betroffen. Bienen sollten nur unter Protest mit der Forderung nach einem Anbauverbot für MON 810 abgewandert werden. Dieser Mais gehört in Deutschland genauso verboten, wie es in Frankreich, Österreich, Griechenland und anderen EU-Ländern schon der Fall ist. Die Bienen zeigen, dass eine Koexistenz von gentechnik-freier Landwirtschaft und Gentechnik nicht möglich ist.

Wir sollten den Blick über den Tellerrand tun. Es geht nicht nur um unseren Honig. Es gibt gravierende soziale, ökonomische und ökologische Gründe für ein generelles Verbot von gentechnisch veränderten Pflanzen im Freiland. Mit dieser Forderung ist man als Imker in guter Gesellschaft. Selbst der UNO-Landwirtschaftsrat (IAASTD), hat ähnlich dem Weltklimarat, im April 2008 zu einer grundlegenden Wende in der Agrarpolitik aufgerufen. Um mehr positive Öffentlichkeit für diese Forderungen zu schaffen, hat Mellifera e.V. zusammen mit dem Erwerbsimkerbund und anderen Verbänden eine Aktion mit Prinz Charles gestartet. Imker und Honigkunden sollten dabei für eine GVO- und pestizidfreie Landwirtschaft mitwirken.

Wo wird Gentechnik angebaut?
Risikoregister Standortregister

Presse Kontakt

Lydia Wania-Dreher
Lydia.Wania-Dreher@mellifera.de
Tel. + 49 7428 945 249-22

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