Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur Erleichterung der deutschen Imker entschieden, dass gentechnisch veränderter Raps, dessen Anbau in Deutschland verboten ist, untergepflügt werden muss, auch wenn der Bauer ihn nur versehentlich angebaut hat.
Damit bleibt deutscher Honig auch in Zukunft frei von verbotener Gentechnik. Hätte das Gericht anders entschieden, hätten nicht nur die Verbraucher nicht mehr gewusst, was auf ihr Frühstücksbrötchen kommt. Vielmehr wären die Imker in den Ruin getrieben worden. Denn nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen Herbst darf Honig nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn er Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, die keine Zulassung als Lebensmittel haben. Das wäre das Aus für den deutschen Honig gewesen.
Ganz zu schweigen von den ökologischen Folgen. Geschätzte 84 Prozent der Pflanzenarten und 76 Prozent der Lebensmittelproduktion in Europa sind nach einer Studie, die das europäische Parlament in Auftrag gegeben hat, von der Bestäubung durch Bienen abhängig.
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