Die Bienenvölker müssen dem Anbau von gentechnisch verändertem Mais weichen und wurden den Verursachern des Problems nun in München vor die Haustür gestellt.
Das Verwaltungsgericht Augsburg stellte fest, dass Honig, der mit Blütenstaub von Gen-Mais MON 810 verunreinigt ist, nicht verkauft werden darf. Dieser Mais ist nicht als Lebensmittel zugelassen. Um die Kontamination des Honigs zu vermeiden, so urteilte das Gericht, müssen die Imker der Region ihre Bienen abtransportieren. Der Mais-Anbau erfolgt durch den Bayrischen Staat!
Lydia Wania-Dreher
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