Wer keine Gentechnik im Essen haben wolle, solle auch in Zukunft die Wahlfreiheit haben, so die Imkervertreter.
Dürfen gentechnisch veränderte Pflanzen, für die keinerlei Anbaugenehmigung vorliegt, auf dem Acker verbleiben, nur weil der Bauer bei der Aussaat nichts davon wusste, dass das Saatgut gentechnisch verunreinigt war? Deutsche und europäische Imkervertreter haben dazu im Vorfeld eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig Position bezogen.
Sie haben an das Gericht appelliert, bei seiner am 29. Februar anstehenden Entscheidung die Verbraucherinteressen zu wahren und den Behörden nicht die Möglichkeit zu nehmen, das deutsche und europäische Gentechnikrecht auch tatsächlich durchzusetzen. Wer keine Gentechnik im Essen haben wolle, solle auch in Zukunft die Wahlfreiheit haben, so die Imkervertreter.
Lydia Wania-Dreher
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