Pressemitteilung

Letzte Instanz zu GVO in Honig am 24.10.2013

Am 24. Oktober 2013 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht Leipzig als letzte Instanz darüber, ob Imkern Schutz vor dem Eintrag von Gentechnik in Honig gewährt wird. Das Urteil wird richtungsweisend dafür sein, ob die von EU Kommission und der Bundesregierung zugesicherte Wahlfreiheit von Verbrauchern, Bauern und Imker (Koexistenz) tatsächlich gewährleistet wird.

Am 24. Oktober 2013 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht Leipzig als letzte Instanz darüber, ob Imkern Schutz vor dem Eintrag von Gentechnik in Honig gewährt wird. Die Vorinstanzen, zu denen eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshof gehörte, stellten zweifelsfrei fest, dass Honig durch den Pollen-Eintrag gentechnisch veränderter Pflanzen ohne ausreichende Lebensmittel-Sicherheitsprüfung seine Verkehrsfähigkeit verliert. Das ist bei geringsten Spuren (Nulltoleranz) des Monsanto Mais MON810 der Fall. Das Urteil wird richtungsweisend dafür sein, ob die von EU Kommission und der Bundesregierung zugesicherte Wahlfreiheit von Verbrauchern, Bauern und Imker (Koexistenz) tatsächlich gewährleistet wird. Denn das Bayrische Verwaltungsgericht nahm eine Interessenabwägung vor: Die Gentechnik dürfe nicht durch zu hohe Auflagen behindert werden und Imker könnten ihre Bienen wegstellen. Imker fordern jedoch Sicherheitsabstände von mindestens 5 km, um dem Flugradius der Bienen gerecht zu werden.

Bitte stärken Sie die Position einer gentechnikfreien Landwirtschaft und kommen sie zum Gerichtsverfahren (10:00 Uhr) und zur Kundgebung vor dem Gericht (9:00 Uhr).

Bitte stärken Sie unser Bündnis zum Schutz der Bienen mit Spenden! Für das nunmehr sechs Jahre laufende Verfahren rechnen wir mit etwa 205.000 Euro Gesamtkosten. Es sind bisher schon 158.000 Euro gespendet worden. Für den Fehlbetrag haften Privatpersonen.

Bundesverwaltungsgericht Leipzig
Simsonplatz 1, Sitzungssaal VI, 2. OG.
am Donnerstag 24.10.2013

Um 10:00 Uhr beginnt die Verhandlung, die etwa 90 Minuten dauern wird.
Ab 9:00 Uhr findet eine Kundgebung von Imkern und Bauern vor dem Gericht statt.
Ab 9:15 sind Pressebilder vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich. Presse und Kamerateams sind eingeladen.

Eine Anmeldung der Teilnahme bei Gericht ist sinnvoll.

Bei der Kundgebung stehen der Presse folgende Personen zur Verfügung

Karl Heinz Bablok (betroffener Imker aus Kaisheim, Bayern)
Thomas Radetzki (Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik aus Rosenfeld, Baden-Württemberg)
Dr. Achim Willand und Georg Buchholz (Rechtsanwälte aus Berlin)
Michael Grolm (Berufsimker aus Tonndorf, Thüringen)
Annemarie Volling (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft-AbL e.V. aus Lüneburg, Niedersachsen)

Organisation Pressebild: Annemarie Volling, AbL, mobil: 0160/96760146
Vertreter des Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik:
Thomas Radetzki, Mellifera e.V., mobil 0171-3366569

Eine Zusammenfassung des Bundesverwaltungsgerichtes zur der Ausgangslage

“Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft baute zu Versuchszwecken gentechnisch veränderten Mais an. Die Bienenhäuser der Kläger sind zwischen 1 und 3 km von der Anbaufläche entfernt. Nachdem in den Imkereiprodukten (Pollen und Honig) eines Klägers gentechnisch veränderte DNA nachgewiesen worden war, stellte das Verwaltungsgericht auf dessen Klage fest, dass Honig und Pollen, soweit diese nachweislich Bestandteile von gentechnisch verändertem Mais enthalten, wesentlich beeinträchtigt sind, da es insoweit an der erforderlichen lebensmittelrechtlichen Zulassung fehlt und sie deswegen nicht verkehrsfähig sind. Das ist nach einer im Verlauf des Verfahrens eingeholten Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr im Streit. Die Klage auf Feststellung, dass die Kläger im Falle eines weiteren Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen Anspruch auf weitergehende Schutzmaßnahmen zur Verhinderung solcher Verunreinigungen haben, hat der Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Größere Sicherheitsabstände müssten beim Anbau nicht eingehalten werden; auch andere Vorsorgemaßnahmen seien nach dem Grundsatz der Koexistenz der verschiedenen landwirtschaftlichen Produktionsformen nicht verhältnismäßig. Dagegen wenden sich die Kläger mit ihrer vom Verwaltungsgerichtshof zugelassenen Revision.”

Weitere Informationen vom Bundesverwaltungsgericht

Presse Kontakt

Lydia Wania-Dreher
Lydia.Wania-Dreher@mellifera.de
Tel. + 49 7428 945 249-22

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