Pressemitteilung

Neonicotinoide am Europäischen Gerichtshof: Eine Zwischenbilanz

Gut ein Jahr ist es nun her, dass das Bündnis zum Schutz der Bienen am Europäischen Gerichtshof (EuGH) bei den Verfahren von BASF, Bayer und Syngenta gegen die EU-Kommission zugelassen wurde. In diesem einem Jahr ist viel passiert, auch wenn das Bündnis immer wieder feststellen musste, dass die Mühlen der Justiz sehr langsam mahlen. Eine Verhandlung, geschweige denn ein Urteil gibt es noch nicht. Dennoch ist es Zeit für eine Zwischenbilanz.

Im Herbst 2013 verbot die EU-Kommission den Einsatz von drei Pestizidwirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide. Es handelt sich um hochwirksame Nervengifte, welche eine große Gefahr für unsere Umwelt und insbesondere die Bienen darstellen. Anfang 2014 verklagten daraufhin die Herstellerkonzerne BASF, Bayer und Syngenta die EU-Kommission. Sie werfen ihr unter anderem einen Mangel an Beweisen für eine schädliche Wirkung der Neonicotinoide auf Honigbienen vor. Um eine außergerichtliche Einigung hinter verschlossenen Türen zu verhindern, hatten auf Initiative des Bündnis zum Schutz der Bienen mehrere Imkerverbände eine Prozessbeteiligung beantragt. Zwei davon wurden im Herbst 2014 zugelassen.

Seitdem hieß es Akten wälzen, Studien und Stellungnahmen lesen, Argumente verfassen. Die vom Gericht überstellten Dateien umfassten zehntausende von Seiten, die bearbeitet werden mussten. In allen drei Verfahren hat das Bündnis mit den Streithilfeschriftsätzen umfassend vorgetragen und begründet, warum die Verbote für die drei Neonicotinoide nicht nur aufrecht erhalten, sondern ausgeweitet werden müssen.

Der Arbeitsaufwand war immens: Insgesamt erbrachten die Bündnis-Anwälte von der Kanzlei GGSC im Zeitraum November 2013 bis November 2015 ca. 1.400 Arbeitsstunden. Mehrere Wissenschaftler haben intensiv und unentgeltlich mitgearbeitet.

Dank zahlreicher Spender konnte das Bündnis zum Schutz der Bienen in allen drei Verfahren mitwirken. Mittlerweile ist das Spendenkonto jedoch leer und es stehen keine weiteren Mittel zur Finanzierung der weiteren Verfahrenskosten bereit. Es ist dennoch von immenser Wichtigkeit, dass die drei Verfahren mit den Streithelfern zu Ende geführt werden. Die mündlichen Verhandlungen stehen an. Syngenta hat eine mündliche Verhandlung beantragt, weil das Unternehmen sich mit dem Streithilfeschriftsatz der Imkerverbände – auch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen etc. – auseinandersetzen möchte.

Erfahrungsgemäß kann in der Verhandlung auch die Meinung der Richter und die Standhaftigkeit der Kommission beeinflusst werden. Zudem haben die laufenden Verfahren erhebliche Ausstrahlungswirkung haben. Im Streit steht Grundsätzliches: Darf die Kommission bei auftretenden Risiken für Gesundheit oder Umwelt nachträglich EU-Genehmigungen einschränken, oder setzt sich der Bestands- und Investitionsschutz zugunsten der Unternehmen durch? Wer trägt die Beweislast bei der Prüfung von Risiken?

Die Verfahren können deshalb auch Auswirkungen auf die derzeit laufende Überprüfung der Verordnungen zu Neonicotinoiden durch die Kommission haben.
Je nachdem, wie das Gericht in den drei Verfahren entscheidet, kann dies erheblichen Einfluss auf den Umgang mit Risiken in den laufenden, sehr bedeutsamen Zulassungsverfahren für andere Wirkstoffe haben. In Kürze werden die Termine für mündliche Verhandlungen bekannt gegeben.

Weitere Infos & Spendenmöglichkeit für das Verfahren: www.mellifera.de/bienenschutz

Presse Kontakt

Lydia Wania-Dreher
Lydia.Wania-Dreher@mellifera.de
Tel. + 49 7428 945 249-22

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