Pressemitteilung

Pressekonferenz zum Urteil des VG Augsburg und der Verfügung des BVL im Bundestag

Das Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik lädt im Bundestag die Parlamentarierer, deren Mitarbeiter und die Presse zu einem Fachgespräch über das Urteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg (4. Mai 2007) und der Verfügung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (27. April 2007) ein.

Verwaltungsgericht Augsburg: Honig muss vor Pollen von Gen-Mais geschützt werden.

Das Augsburger Verwaltungsgericht verpflichtet mit einem Eilentscheid den Freistaat Bayern, Honig vor Pollen von genmanipulierten Mais MON 810 zu schützen. Geklagt hatte ein Imker, in dessen Nähe auf einem staatlichen Versuchsgut der umstrittenen Mais angebaut werden soll.

Das Gericht sieht erhebliche Defizite bei der Zulassung und in der Sicherheit des genmanipulierten Maises. Es stellt auch fest, dass Imker und Verbraucher das Recht auf Honig ohne das Gen-Konstrukt haben. Aus diesem Grund soll der bereits ausgesäte Mais umgepflügt oder aber der Pollen in der Blüte unschädliche gemacht werden. In einem ähnlichen Prozess in Brandenburg lehnte ein Gericht den Schutz des Honigs ab. Auch in anderen Bundesländern sind Klagen von Imkern und Speisemaisanbauern anhängig.

„Das Augsburger Gericht bricht mit dem Entscheid eine Lanze für die Rechte von Imkern, Verbrauchern und Landwirten die keine Gentechnik haben wollen“ so Thomas Radetzki vom Imkerverein Mellifera e. V. der die Klagen initiierte. „Allerdings müssen und können die Imker nun auch Andernorts aktiv werden, da das Gericht Honig mit Pollen von MON 810 als unverkäuflich eingestuft hat.“

Peter Röhrig, Gentechnikexperte beim BÖLW: „Es ist ein Unding, dass Imker sich an die Gerichte wenden müssen um sich vor der Gentechnik zu wehren. Auch das neue Gentechnikgesetz von Horst Seehofer wird den Problemen der Koexistenz nicht gerecht, die Imker werden darin einfach ignoriert. Verbraucher und Landwirte sollen nach dem Gesetz eine Verunreinigung des Essens mit bis zu 0,9% Gentechnik hinnehmen müssen, ohne sich wehren zu können. Und das obwohl das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit vor wenigen Tagen feststellte, das nach neusten Forschungen „berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass der gentechnisch veränderte Mais eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und Umwelt darstellt“

Die klagenden Imker und Maisanbauer werden von einem Bündnis aus Privatpersonen, dem Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), der Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AÖL) und dem Demeter-Bund e. V. unterstützt. Das Bündnis wird von Mellifera e. V. organisiert.

Presse Kontakt

Lydia Wania-Dreher
Lydia.Wania-Dreher@mellifera.de
Tel. + 49 7428 945 249-22

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