Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte am 30. Mai entschieden, dass die Imker in der Umgebung staatlicher Versuchsflächen mit der Gen-Maissorte MON-810 mit ihren Völkern während der Maisblüte abwandern müssen, um sich vor der Kontamination ihrer Produkte durch Genmais zu schützen. Die Völker, die am 15. Juli im Blickfeld der Verursacher des Problems vor dem Bayerischen Landtag und der Bayerischen Staatskanzlei in München aufgestellt worden waren, werden nun wieder zu ihren eigentlichen Standorten zurücktransportiert.
Nähere Informationen zum Rücktransport der Bienenvölker nach der Maisblüte und zur Pressekonferenz finden Sie rechts in der Pressemitteilung.
Lydia Wania-Dreher
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