Herbstanemone
Zweig

Bienenschutz: Wer soll da noch durchblicken?

Um die aktuellen Herausforderungen anzugehen, haben wir unser „Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik“ umbenannt. Der neue Name „Bündnis zum Schutz der Bienen“ ist zwar kürzer, die Aufgaben werden aber größer. So bringt sich das Bündnis nicht mehr nur beim Thema Gentechnik ein, sondern kämpft jetzt auch gegen den Einsatz von Pestiziden.

Sa 15. März 2014 BieneMenschNatur.26, Bienengesundheit, Gentechnik
Maisfelder in Deutschland - Bienen können leider nicht unterscheiden, ob eine Pflanze gentechnisch verändert ist oder nicht.
Maisfelder in Deutschland - Bienen können leider nicht unterscheiden, ob eine Pflanze gentechnisch verändert ist oder nicht.

Zurzeit werden auf verschiedenen politischen Ebenen Diskussionen geführt, Urteile gefällt, Richtlinien geändert, geklagt usw. Auf den ersten Blick widersprechen sich diese auch noch. Gemein ist, dass die Änderungen und Diskussionen alle die Bienen und die Arbeit der Imker/innen betreffen.

Bündnis zum Schutz der Bienen

Um die aktuellen Herausforderungen anzugehen, haben wir unser „Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik“ umbenannt. Der neue Name „Bündnis zum Schutz der Bienen“ ist zwar kürzer, die Aufgaben werden aber größer. So bringt sich das Bündnis nicht mehr nur beim Thema Gentechnik ein, sondern kämpft jetzt auch gegen den Einsatz von Pestiziden.

Im Folgenden bieten wir eine Übersicht über die aktuellen Ereignisse.

Änderung der EU-Honigrichtlinie

Im März hat die EU eine Veränderung der Honig-Verordnung beschlossen. Jetzt ist damit zu rechnen, dass sogar Honig, der gänzlich von gentechnisch veränderten Pflanzen stammt, ohne Kennzeichnung im Supermarktregal steht. In der veränderten Verordnung wird Pollen, egal ob gentechnisch verändert oder nicht, als honigeigener Bestandteil definiert und nicht mehr wie bisher als Zutat. Honig hat in der Regel einen Pollenanteil von 0,5%. Eine Kennzeichnungspflicht gilt jedoch erst ab einem Anteil von mehr als 0,9% und auch nur dann, wenn der gentechnisch veränderte Pollenanteil zufällig und technisch nicht zu vermeiden ist. Aber der Verweis vieler Politiker und Lobbyverbände auf den geringen Pollenanteil im Honig, der eh nie zu einer Kennzeichnung führen würde, täuscht den Imker und Verbraucher, da sich die genaue Anzahl von Pollen nicht quantifizieren lässt. Zudem ist unklar, ob sich die Angabe nur auf den Pollenanteil bezieht oder auf das Gesamtgewicht des Honigs.

Je nach Pflanzenart, kommt jedoch nicht nur Pollen, sondern auch Nektar von der gentechnisch veränderten Pflanzen in den Honig. So enthält kanadischer Raps-Honig nicht nur nahezu 100% gentechnisch veränderten Pollen, sondern auch einen entsprechend hohen Anteil Nektar vom Genraps. Den Verbrauchern würde also ein Glas Honig ohne Kennzeichnung angeboten, dessen Inhalt zu nahezu 100% von einer gentechnisch veränderten Pflanze kommt.

Im April stimmte das EU-Parlament der Gesetzesänderung zu. Die Politik scheint die Sorgen der Imker und Verbraucher bezüglich Gentechnik nicht ernst zu nehmen. Umso wichtiger ist es, dass die Bürger bei der Europawahl am 25. Mai 2014 ihren Protest kundtun und ihre Stimme abgeben. Denn das Ziel, welches mit der Änderung, erreicht werden soll, ist klar. Der CDU-Parlamentarier Herbert Reul formulierte in einem Antwortschreiben an Mellifera e. V.: „…Die Revision der Honigrichtlinie stellt sicher, dass der Honig endlich aus der Gentechnik-Diskussion herausgehalten werden kann.“

Hintergrund für die Änderung ist das sogenannte „Honig-Urteil“, welches im September 2011 vom Imker Karl-Heinz Bablok und dem „Bündnis zum Schutz der Bienen“ vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten wurde. Seitdem versucht die EU-Kommission das Urteil auszuhebeln, etwa mit der Änderung der Honigrichtlinie. Der grundlegende Schutzanspruch von Imkern gegenüber einer wesentlichen Beeinflussung im Sinne des Gentechnikgesetzes ist davon aber unberührt.

Imker ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

Imker Karl-Heinz Bablok musste mit seinen Bienenvölkern umziehen, um Gentechnik im Honig zu vermeiden. Imker Karl-Heinz Bablok musste mit seinen Bienenvölkern umziehen, um Gentechnik im Honig zu vermeiden. Um diesen Schutzanspruch geltend zu machen, hat Karl-Heinz Bablok mit Unterstützung des „Bündnis zum Schutz der Bienen“ nun eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Zuvor hatte sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entzogen in der Sache zu entscheiden, mit der Begründung, dass die gentechnisch veränderte Maissorte MON 810, welche bei Babloks Bienenständen angebaut wurde, in Deutschland mittlerweile verboten ist.

Nach den bisherigen Gerichtsentscheidungen steht zwar fest, dass Imker Schadensersatz verlangen können, wenn Imkereiprodukte infolge des Eintrags von Gentechnik-Pollen nicht verkauft werden dürfen. Allerdings fehlt es in Deutschland nach wie vor an einer gesetzlichen Regelung zum Schutz der Bienen und der Imkerei, damit Gentechnikeinträge möglichst von vorneherein vermieden werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied 2012, Bablok habe prinzipiell keinen Anspruch, vor der Verunreinigung durch Gentechnik-Pollen geschützt zu werden. Im Rahmen einer Interessenabwägung wurde entschieden, das der Anbau gentechnischer veränderte Pflanzen wichtiger sei. Der Imker soll in diesem Fall selbst dafür sorgen, dass keine solchen Pollen in den Honig gelangen, indem er mit seinen Bienenvölkern wegzieht.

Babloks Anwälte haben jetzt Schadensansprüche beim Anbauer der gentechnisch veränderten Pflanzen geltend gemacht. Immerhin kosteten die Wanderung der Bienenvölker, die Honiganalysen und das Vernichten des Honigs 10.000€.

Weitere Infos finden Sie auf der Homepage: www.biene-gentechnik.de

Ein großes Dankeschön an dieser Stelle an den Deutschen Imkerbund, der die Kosten in fünfstelliger Höhe für den Gang nach Karlsruhe übernimmt.

Neonicotinoide

In einem weiteren Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof mischt das „Bündnis zum Schutz der Bienen“ neuerdings ebenfalls mit. Hier geht es den Einsatz der Neonicotinoide, einer bestimmten Gruppe von Insektiziden, die seit Herbst letzten Jahres von der EU-Kommission für zwei Jahre verboten wurden. Diese Nervengifte stellen ein großes Problem für die Umwelt und die Bienen dar.

Die Hersteller-Konzerne BASF, Bayer und Syngenta machen mit diesen Wirkstoffen jährlich Hunderte Millionen Euro Umsätze. Deshalb haben sie nun die EU-Kommission verklagt. Sie werfen ihr unter anderem einen Mangel an Beweisen für eine schädliche Wirkung der Neonicotinoide auf Honigbienen vor.

Auf Initiative vom „Bündnis zum Schutz der Bienen“ und durch großes Engagement von Walter Haefeker, Präsident des Europäischen Berufsimkerverbandes, wollen sich die deutschen und österreichischen Imkerverbände als Prozessbeteiligte aktiv in das Gerichtsverfahren einbringen. Sie wollen wie die klagenden Chemiekonzerne und die beklagte EU-Kommission Einsicht in alle Schriftsätze erhalten und eine außergerichtliche Einigung verhindern. Dies erfordert viel Kompetenz und viel Geld. Thomas Radetzki, der das Projekt koordiniert, ist überzeugt, dass es richtig und wichtig ist sich hier einzumischen: „Es geht nicht allein um die Honigbienen. Die ständige Intensivierung der Landwirtschaft mit derartigen Pestiziden schädigt unsere Umwelt, beschleunigt den dramatischen Artenschwund und zerstört somit unser aller Lebensgrundlagen.“

Neonicotinoide sind hochwirksame Insektizide. Ihre Giftigkeit ist 7.000 mal höher als die von DDT. Besonders gefährlich sind ihre sublethalen Effekte, diese führen nicht zum sofortigen Tod, sondern stören unter anderem die Kommunikationsfähigkeit und den Orientierungssinn der Bienen. Sie finden nicht mehr in den heimischen Stock zurück und gehen zugrunde.

Als weitere Prozessbeteiligte haben sich bisher sieben Agrarverbände angemeldet, die alle Bayer & Co unterstützen. Unser „Bündnis zum Schutz der Bienen“ ist somit das einzige, welches sich für die Belange der Umwelt und Natur einsetzt.

Mellifera e. V. hat die Berliner Anwaltskanzlei GGSC mit dem Fall beauftragt. Die Prozesskosten sind sehr hoch und das „Bündnis zum Schutz der Bienen“ ist dringend auf Spenden angewiesen. Nur wenn wir in den nächsten Wochen in der Lage sind die notwendige Summe (etwa 190.000 Euro) für die anfallenden Verfahrenskosten – inklusive wissenschaftliche Untersuchungen, Rechtsanwälte, Gutachten- und Gerichtskosten – zu sammeln, können wir den Rechtsstreit weiter führen.

Weitere Infos finden Sie auf unserer Homepage: www.mellifera.de/bienenschutz

Die Bienen brauchen dringend Unterstützung!

Bitte helfen Sie uns die Gerichtskosten zu tragen und spenden Sie:

GLS Bank – Treuhandkonto
Kontoinhaber: Rechtsanwalt Bernhard Ludwig
BIC: GENO DE M1 GLS
IBAN: DE75 4306 0967 7031 5737 00
Stichwort: „Rechtshilfe zum Schutz der Bienen“


Biene sitzend auf Blüte