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Wir wachsen – Pflanzen und Tiere weichen: der Artenschutz-Report 2015

Kürzlich legte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) den neuen Artenschutzreport vor. Sein Inhalt verheißt nichts Gutes. Trotz vereinzelter Erfolge im Artenschutz ist der generelle Trend in Deutschland weiterhin eindeutig eine gravierende Abnahme der Artenvielfalt. Als Verursacher an vorderster Stelle steht die intensive Landbewirtschaftung.

Mo 22. Juni 2015 von Anna Kohnle Landwirtschaft, Naturschutzflächen
Großer Feuerfalter, Hinterzarten (Schwarzwald) (Foto: Christian Reuther)
Großer Feuerfalter, Hinterzarten (Schwarzwald) (Foto: Christian Reuther)

Die Ergebnisse und ihre Ursachen

Die Geschwindigkeit des Artensterbens durch menschliche Einwirkung wird als tausendmal größer eingeschätzt, als es bei Massenaussterbeereignissen in der Erdgeschichte der Fall war. Nur noch 37 % aller Pilz-, Pflanzen- und Tierarten innerhalb Deutschlands sind derzeit ungefährdet. Allein bei den Wildbienen zeigt der Bestandstrend (Rote-Liste-Band 2011) eine weitere Rückläufigkeit bei 85 % der untersuchten Artengruppen, während 13 % gleichbleibend und 2 % unbekannt sind. Bei den Wespen sieht es noch drastischer aus, hier sind 93 % in ihren Beständen rückläufig. Die detaillierten Ergebnisse lassen sich im Artenschutz-Report 2015 einsehen. Da drei Viertel unserer Nahrungspflanzen weltweit zumindest teilweise von der Bestäubung durch Tiere abhängen, stellt der Artenverlust auch eine ganz unmittelbare substantielle Bedrohung für die Menschheit dar.

Artenschutz-Report 2015

Mit einem Anteil von über 50% der EU-Fläche kommt der Landwirtschaft eine besondere Verantwortung sowohl bei den Ursachen, als auch bei der Eindämmung des Artensterbens zu. Die im Zuge intensiver Landbewirtschaftung eingesetzten Pestizide und Mineraldünger haben höchst negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt, wobei insbesondere die Stickstoffbelastung durch den Dünger nicht nur unmittelbar vor Ort, sondern über Luft und Grundwasser auch auf große Distanzen wirkt. Zwar wurde Ende der 90er Jahre eine Düngeverordnung erlassen, um den Nährstoffeintrag in die Umwelt zu reduzieren, aber offenbar sind die Mengen immer noch zu hoch. Die Verarmung an Strukturen (Hecken, Feldgehölze…) zugunsten einer einfacheren Bewirtschaftung, „Grünlandverbesserung“ durch Einsaat artenarmer Futtergrasmischungen, sowie Entwässerung von Feuchtwiesen lässt Lebensräume der Kulturlandschaft zu reinen Produktionsräumen werden. Gleichzeitig setzt aber auch der nach wie vor große „Flächenfraß“ durch Baumaßnahmen im Siedlungsbereich (Straßen-, Gewerbe-, Wohnungsbau) die Landwirtschaft auf den verbleibenden Flächen unter erheblichen Intensivierungsdruck. Diesen Zusammenhang muss man im Blick behalten, da Gewerbe- und Siedlungsgebiete üblicherweise ohne vorheriges Erkunden von Möglichkeiten der Innenentwicklung ausgewiesen werden und über das Ökokonto/Ausgleichsmaßnahmen ja auch die Pflichten gegenüber der Umwelt erfüllt scheinen. Dass die Ökokontoregelung keine Nettofläche – also zusätzliche Flächen – schafft, gerät in Vergessenheit.

Es ist jedoch nicht nur die Nutzungsintensivierung, sondern andernorts auch eine Nutzungsaufgabe, die den Artenverlust bedingt. Nämlich dann, wenn wenig produktive Landwirtschaftsflächen, die zumeist wertvolle Offenlandstandorte darstellen (z. B. Magerrasen, Moore), allmählich verbuschen. Dies geschieht beispielsweise an schwer zu bewirtschaftenden Hanglagen in den Mittelgebirgen.

Natura 2000 auf dem Prüfstand

Russischer Bär, Marienschlucht (Bodensee) (Foto: Anna Kohnle) Russischer Bär, Marienschlucht (Bodensee) (Foto: Anna Kohnle) Der momentan noch bis zum Frühjahr 2016 laufende „Fitness-Check“ der FFH- und Vogelschutzrichtlinie wird die Weichen für den Naturschutz der nächsten Jahre maßgeblich stellen. Es werden Kriterien untersucht wie: waren die bisherigen Maßnahmen zielführend? Wie ist ihre Bedeutung, basierend auf aktuellem Stand des Wissens / aktuellen Anforderungen? Wie steht es um die Akzeptanz in der Bevölkerung? Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis?

Die Evaluierung bezieht die Rückmeldungen von Naturschutzverbänden, der Bundesstraßenbauverwaltung, des Bundesverbandes der Deutschen Industrie sowie der Interessenverbände der Land- und Forstwirtschaft mit ein. Außerdem kann sich die Bevölkerung am Befragungsprozess der EU beteiligen, der noch bis zum 24. 7. 2015 laufen wird. Dies sollte man unbedingt wahrnehmen, da dem „überwiegenden öffentlichen Interesse“ bei Entscheidungen im Rahmen der FFH-Richtlinie große Bedeutung zukommt.

Insbesondere der Punkt „Kosten-Nutzen-Analyse“ lässt aufhorchen: es darf keinesfalls soweit kommen, dass eventuell ausgebliebene Erfolge in manchen Bereichen, sprich negatives Kosten-Nutzen-Verhältnis, als Rechtfertigung herangezogen werden um künftig die Mittel für Natura 2000 generell zusammenzustreichen. Für über die Hälfte der europäischen Vogelschutzgebiete steht bisher auch die Erstellung der Managementpläne noch aus: diese formulieren konkrete Arterhaltungsziele sowie die dafür nötigen Maßnahmen und dienen damit als Leitlinie für die Landnutzung und die Erfolgskontrollen. Ohne Managementplan fehlt dem Gebiet und seiner Flora und Fauna quasi die „Rechtssicherheit“.

Was steht jetzt an?

In der GAP – also der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU-Mitgliedstaaten – erhalten Landwirte derzeit umso mehr direkte Geldzuwendungen, je größer die von ihnen bewirtschaftete Fläche ist. Dieses System muss überdacht werden, denn es bewirkt eine überdurchschnittliche Förderung durchrationalisierter Großbetriebe, die in der Regel einen besonders großen ökologischen Fußabdruck hinterlassen. Mittlere und kleine Höfe, die tendenziell nachhaltiger wirtschaften, geraten dagegen in einen Wettbewerbsnachteil, welcher zum bekannten „Höfe- oder Bauernsterben“ führt, das euphemistisch auch als Strukturwandel bezeichnet wird. Der Schutz der natürlichen Grundlagen benötigt aber dringend die kleineren und mittleren Landwirtschaftsbetriebe! Einsparungen bei den Direktzahlungen sollten dann zur besseren Ausstattung des ELER-Fonds (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung der Ländlichen Räume) genutzt werden. Aus diesem Fonds speisen sich u.a. die Subventionen für die Agrarumweltmaßnahmen der Bundesländer. Dies sind freiwillige ökologische Leistungen der Landwirte zum Schutz von Boden, Wasser, Luft, Landschaftsbild und Biodiversität, für die sie einen finanziellen Ausgleich erhalten. Zudem muss sich künftig die Wirksamkeit der einzelnen Agrarumweltmaßnahmen noch stärker in ihrer Förderhöhe widerspiegeln. Das bedeutet, dass kein Geld in pseudo-wirksamen Maßnahmen oder in Maßnahmen mit Mitnahmeeffekten verschwendet werden darf.

Staffelmahd auf Streuobstwiese, Rosenfeld (Foto: Anna Kohnle) Staffelmahd auf Streuobstwiese, Rosenfeld (Foto: Anna Kohnle)

Es wäre darüber hinaus sinnvoll, jeden Hof zu einer gesamtbetrieblichen Naturschutzberatung zu verpflichten oder zumindest diese Beratung kostenlos zur Verfügung zu stellen. So könnte vor Ort nicht ausgeschöpftes Potential für Naturschutzmaßnahmen festgestellt und die entsprechenden Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden. In Baden-Württemberg steht mit den Landschaftserhaltungsverbänden ja schon eine wertvolle beratende Institution zur Verfügung und auch in anderen Bundesländern wird der Vertragsnaturschutz von Landwirten erfolgreich umgesetzt. Laut BfN-Bericht haben sich dank solcher Maßnahmen vielerorts selten gewordene Pflanzengesellschaften sowie Wiesenbrüter in ihren Beständen wieder erholen können. Natürlich braucht es neben „Vorschriften von oben“ gleichzeitig die „Stütze von unten“, also die Bevölkerung, die solche gesellschaftlichen Leistungen der Landwirte entsprechend durch ihre Kaufentscheidungen honoriert und mitträgt. Denn es nützt wenig, wenn der Landwirt durch Nutzungsextensivierung auf seinen Flächen anschließend gezwungen ist, importiertes Futter zuzukaufen, um den bisherigen Preis seiner Produkte halten zu können.


Biene sitzend auf Blüte