Herbstanemone
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Blühmischungen können Naturschutzziele beeinträchtigen!

Den Sommer über konnte man fast deutschlandweit die im Rahmen der Agrarumweltprogramme geförderten Blühstreifen auf den Feldern sehen. Nun hat sich herausgestellt, dass zumindest die für das baden-württembergische Agrarumweltprogramm FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) konzipierten einjährigen Blühmischungen Zierkornblumen enthalten, anstelle der ursprünglich vorgegebenen Wildform. Die Verbreitung dieser kultivierten Sorten kann natürliche Kornblumenbestände gefährden sowie teure Folgen für Produzenten von gebietseigenem Wildpflanzensaatgut haben.

Mi 2. Dezember 2015 von Anna Kohnle Saatgut
Blühstreifen mit der einjährigen FAKT-Saatgutmischung, bei Tuttlingen
Blühstreifen mit der einjährigen FAKT-Saatgutmischung, bei Tuttlingen

Eine gute Sache schlecht umgesetzt

Bis auf wenige Ausnahmen sind Blühstreifen zum Bestandteil der neuen Agrarumweltprogramme der Bundesländer geworden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, ökologischen Mehrwert in intensiv agrarisch genutzten Landschaftsräumen zu erzeugen, so z.B. die Biodiversität zu fördern und bestäubende Insekten in der Agrarlandschaft mit mehr Blüten zu versorgen. Erfreulicherweise haben dieses Jahr viele Landwirte Förderung für Blühstreifen beantragt – so viele, dass in Baden-Württemberg das Saatgut der Kornblume ausgegangen ist. Um diesen Engpass zu überbrücken, ist anstatt der Wildform eine gefüllte Kornblumensorte beigemischt worden. An vielen verschiedenen Orten standen diese Ersatzmischungen auf den Äckern – so hat das Netzwerk Blühende Landschaft in Wolterdingen (Schwarzwald-Baar-Kreis), in Gründlingen (Lkr. Breisgau-Hochschwarzwald), in Nendingen (Lkr. Tuttlingen) und in Brittheim (Zollernalbkreis) Nachweise davon gesammelt.

Das Problem dieser „Notlösung“ liegt nicht darin, dass die Zierkornblume unattraktiv für Bestäuber ist – sie wird durchaus gerne beflogen. Bedenklich ist, dass sie der wilden Form Konkurrenz machen kann, dass durch den Eintrag kultivierter genetischer Ausstattung in die natürlichen Populationen die Biodiversität beeinträchtigt oder sogar verfälscht wird und dass somit die angestrebten Naturschutzziele ‚ad absurdum‘ geführt werden. Dabei haben Kornblumen und andere Ackerwildkräuter in der heutigen Landwirtschaft ohnehin schon einen schweren Stand. Bereits vor drei Jahren haben das Netzwerk Blühende Landschaft und das Projektteam „100 Äcker für die Vielfalt“ – zu diesem Thema ein gemeinsames Positionspapier mit detaillierten Forderungen veröffentlicht.

Ackerwildkräuter sind die Stiefkinder des Naturschutzes. Dass nun ausgerechnet gut gemeinte Blühmischungen mit züchterisch bearbeiteten Kornblumen die noch vorhandenen Restpopulationen einer stark zurückgegangenen Art gefährden, ist ein Skandal! (Thomas van Elsen, Ackerwildkrautexperte)

Darüber hinaus können zukünftig Saatguterzeuger, die gebietseigenes (autochthones) Wildpflanzensaatgut herstellen, unter den Folgen des Ersatzes der Wildkornblume durch die Kultursorte leiden. Die Arbeitsschritte bei der Erzeugung von autochthonem Wildpflanzen-Saatgut sind komplex und arbeitsintensiv. Sie müssen für den Anbau der Wildpflanzen alle paar Jahre neues Ausgangsmaterial in freier Natur ernten, um die natürliche genetische Diversität auf den Produktionsflächen aufrechtzuerhalten. Die Gefahr, dass dabei auch hier und da die Ziersorte mitgeerntet wird oder von benachbarten Blühstreifen über den Transport von Pollen direkt auf gebietseigene Pflanzen übertragen wird, ist durchaus gegeben. Der Zertifizierung als regionales Saatgut gehen strenge Kontrollen voraus – wird eine Verunreinigung mit einer Ziersorte im Wildpflanzensaatgut nachgewiesen, so gibt es kein Zertifikat. Angesichts der vorab hohen Investitionen bei der Saatguterzeugung ist dies ein hohes Risiko für die Unternehmen.

Warum haben Behörden und Saatgutfirmen so unbedacht reagiert? …

…es gibt doch die Kontakte zu den Produzenten von gebietseigenem Saatgut! Warum wurden diese vorher nicht um ihre Einschätzung über die verfügbaren Mengen des Saatgutes gebeten, sondern in Eigenregie die Entscheidung für den Ersatz einer Wildart durch eine Kultursorte gefällt? Man hätte eben komplett auf die Kornblume als Mischungsbestandteil verzichten sollen, anstatt mit Saatgut minderer Qualität negative Auswirkungen auf die Natur in Kauf zu nehmen. Und dabei ist die „falsche“ Kornblume möglicherweise nur die Spitze des Eisbergs in den AUM-Mischungen, weil sie sehr auffällig ist. Es gibt viele züchterisch bearbeitete Arten, die sich äußerlich weniger stark von ihrer wilden Ursprungsform unterscheiden.

Gerade angesichts des Naturschutzzieles, bis 2020 die Verwendung von gebietseigenem Wildpflanzensaatgut in der freien Landschaft Vorgabe werden zu lassen, ist es unabdingbar, sich bereits heute Gedanken über die Herkunft des Saatgutes zu machen. Sonst wird die „termingerechte“ Umsetzung dieser Verordnung grandios scheitern. Die Kornblume steht nur stellvertretend für das generelle Problem, dass die Bedeutung von regionalem Wildpflanzensaatgut noch weitgehend ein Papiertiger ist und bisher nicht wirklich in den Köpfen der Entscheidungsträger angekommen ist. Unterstrichen wird dies durch die Reaktion des Ministeriums in Baden-Württemberg, welches nun zwar das Zugeben von gefüllten Kornblumensorten in die FAKT-Mischungen untersagt, jedoch ungefüllte Zuchtsorten weiterhin zulässt. Man ist in der ganzen Sache lediglich von Hölzchen zu Stöckchen gekommen.


Biene sitzend auf Blüte