Bitte beachten Sie, dass Bestellungen im Onlineshop sowie Patenschaften Morgen, den 23.05.2024 vor 9 Uhr abgeschlossen sein müssen. Laufende Bestellungen und Patenschaften werden um 9 Uhr abgebrochen. Die Bestelldaten gehen dabei verloren.

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Blüh-
patenschaften

Foto: H. Loritz

Wir machen unsere Landschaft bunter.

Lassen Sie es mit uns blühen,
werden Sie Blühpate oder Blühpatin!

Netzwerk Blühende Landschaft: Blühpatenschaften

Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und Co. sind unersetzlich. Als Blütenbestäuber sorgen sie für die biologische Vielfalt von Pflanzen und Tieren. Mit bunten und artenreichen Blühflächen schaffen wir ihnen den Lebensraum, den sie verdienen. Helfen Sie mit und geben Sie uns als Blühpate und Blühpatin die Möglichkeit, noch mehr Blühflächen zu schaffen!

Logo: Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt 2017

Logo: Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt 2019

Ja, ich möchte Blühpate bzw. Blühpatin werden!

Warum brauchen wir Sie als
Blühpate und Blühpatin?

Sie lieben Blumen und wollen Gutes tun für Biene, Hummel & Co? Es mangelt Ihnen jedoch an Zeit und/oder Fläche ein Blütenparadies anzulegen? Wir machen das für Sie.

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  • Blühflächen sind wertvolle Ersatz-Lebensräume in ausgeräumten Agrarlandschaften.
  • Blühbrachen bieten Rückzugs- und Bruträume für bedrohte Vogel- und Säugetierarten, wie z.B. Rebhuhn und Feldhase.
  • Blütenreiche Wiesen dienen als Nahrungs-, Rückzugs- und Bruthabitate für Insekten.
  • Blühwiesen und mehrjährige Blühstreifen sind Quellflächen von Nützlingen zur biologischen Schädlingsbekämpfung, wie z.B. Schlupfwespen und Marienkäfer.
  • Vor allem mehrjährige Blühflächen, artenreiche Wiesen und blühende Gehölze sorgen für Humusaufbau und vermindern Bodenerosion.

Wie funktioniert
eine Blühpatenschaft?

Sie entscheiden wie viele Quadratmeter erblühen.
Gemeinsam mit unseren Partnern schaffen wir mehr Blütenvielfalt in Ihrer Nähe.

Karte BienenBlütenReich
  • Als Pate begrüßen wir Sie mit einem kleinen Dankeschön und Sie erhalten eine Blühpaten-Urkunde als PDF zum Ausdrucken.
  • Wir informieren Sie vierteljährlich über die Entwicklung der Flächen per Blühpaten-Newsletter (sofern gewünscht).
  • Zur Blütezeit laden wir Sie ein, an einer der Flächenführungen teilzunehmen.
  • Alle Blühflächen sind frei zugänglich, Sie können sie jederzeit besuchen.
  • Ihre blühenden Quadratmeter sind Teil des bundesweiten Projektes BienenBlütenReich.
  • Eine Blühpatenschaft ist jederzeit und ohne Angaben von Gründen kündbar sowie als Spende absetzbar.
  • Oder verschenken Sie einfach eine Blühpatenschaft für ein Jahr!
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Ich wünsche mir eine Blühfläche von*

25 m² 15 € /Jahr
50 m² 30 € /Jahr
100 m² 60 € /Jahr
250 m² 150 € /Jahr
500 m² 270 € /Jahr
> 500 m²

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Der Betrag von wird automatisch einmal jährlich von meinem Konto durch Mellifera e. V., Gläubiger- ID DE41ZZZ00000007282 abgebucht.

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Hinweis: Spenden sind steuerlich absetzbar. Ab einem Betrag von 300 € erhalten Sie automatisch eine Spendenbescheinigung im ersten Quartal des Folgejahres. Bei Beträgen unter 300 € reicht dem Finanzamt eine Kopie des Zahlungsvorganges.


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Netzwerk Blühende Landschaft
Fischermühle 7
72348 Rosenfeld


Ansprechpartnerin

Daniele Holweger

Daniele Holweger
Tel. + 49 7428 945249-25
Mo – Fr: 9 – 12 Uhr
E-Mail schreiben


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Blühpate werden!

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Spendenbescheinigung


All unsere Spenderinnen und Spender erhalten automatisch zu Beginn des Folgejahres eine so genannte Zuwendungsbescheinigun g für all ihre Spenden an uns aus dem Vorjahr. Diese Spendenbescheinigung können Sie im Rahmen ihrer jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, um den gespendeten Beitrag abzusetzen.

Häufige Fragen

1. Kann ich meine Spenden auch ohne Spendenbescheinigung gegenüber dem Finanzamt geltend machen?

Die ist ausschließlich bei Spenden bis zu einem Betrag von 300 Euro möglich. Hier reicht es, dem Finanzamt den Überweisungs-/Einzahlungsbeleg zusammen mit dem sogenannten vereinfachten Spendennachweis vorzulegen.

Den vereinfachten Spendennachweis können Sie direkt hier herunterladen.

2. Wann erhalte ich meine Spendenbescheinigung?

Wir versenden die Spendenbescheinigungen an unsere Unterstützer im Februar des Folgejahres. Sollten Sie vorab Fragen haben, stehen wir Ihnen gern unter der Nummer +49 7428 945 249-25 oder per E-Mail an E-Mail schreiben Rede und Antwort.

3. Ich habe meine Spendenbescheinigung aus dem letzten Jahr verloren. Kann ich erneut eine Spendenbescheinigung erhalten?

Dies ist überhaupt kein Problem. Zwar dürfen wir eine Zuwendungsbestätigung nur einmal als Original ausstellen, wir können Ihnen jedoch gern ein Duplikat zusenden, welches in der Regel auch vom Finanzamt anerkannt wird.

4. Ich habe keine Spendenbescheinigung erhalten. Was kann ich tun?

Sofern Sie keine Spendenbescheinigung erhalten haben, obwohl Sie an uns gespendet haben, können unterschiedliche Gründe vorliegen:

  • Sie haben das erste Mal an Mellifera per Überweisung gespendet, aber uns keine Adresse im Verwendungszweck genannt. Uns liegen daher keine Kontaktdaten vor.
  • Sie sind umgezogen und haben uns Ihre aktuelle Adresse noch nicht mitgeteilt.
  • Sie haben uns bereits bestätigt, dass Sie keine Bescheinigung erhalten möchten.
  • Sie haben die Zusendung per E-Mail angefordert, aber Ihre E-Mail Adresse hat sich geändert.

Wir möchten Sie daher bitten, uns in den o. g. Fällen unter der +49 7428 945 249-25 anzurufen oder uns per E-Mail E-Mail schreiben zu kontaktieren, sodass wir den Sachverhalt klären können.

5. Ich vermisse eine Spende auf der Zuwendungsbestätigung. Was kann ich tun?

Sofern Sie eine Spende vermissen, kontaktieren Sie uns per Telefon unter der Nummer +49 7428 945 249-25 oder per E-Mail an E-Mail schreiben . Gerne gehen wir der Angelegenheit auf den Grund und finden eine Lösung.


FAQs Blühpatenschaften


Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu unseren Blühpatenschaften:

1. Was ist eine Blühpatenschaft?

Mit Ihrer Blühpatenschaft unterstützen Sie das Netzwerk Blühende Landschaft gezielt dabei beispielgebende, insektenfreundliche Blühflächen, Blumenwiesen und Gehölzanlagen (z. B. Streuobst) zu schaffen. Mit Ihrer Spende entstehen im Projekt „BienenBlütenReich“ ökologisch wertvolle Anschauungsflächen, auf denen in den Sommermonaten Führungen stattfinden. Auf diese Weise helfen Sie dabei, eine blühende Landschaft zu gestalten und eine wachsende Zahl von Menschen für bestäubende Insekten zu sensibilisieren.

2. Wo ist „meine“ Fläche?

“Ihre” Fläche ist Teil eines bundesweiten Blühflächennetzes. Je mehr Paten es gibt, desto dichter wird das Netz. Ihr Blühpatenbeitrag unterstützt alle im Projekt entstandenen blühenden Flächen gleichwertig. So hat jede Fläche die gleichen Chancen auf hochwertiges, gebietsheimisches Saat- und Pflanzgut sowie eine gute Einbindung in das gesamte Blütennetz. Alle Flächen sind frei zugänglich. Finden Sie die Blühfläche, die Ihnen am nächsten liegt hier:

Blühflächen-Karte

3. In meiner Nähe gibt es keine Blühfläche – was kann ich tun?

Damit es auch in Ihrer unmittelbaren Nähe blüht, brauchen wir Partner vor Ort. Sprechen Sie Ihren örtlichen Landwirt an, gewinnen Sie Verantwortliche in Ihrer Kommune oder werden Sie selbst Teil vom „BienenBlütenReich“, wenn Sie in einem Verein oder einer Regionalen Initiative aktiv sind. Mehr Infos zum Projekt „BienenBlütenReich“,
regionalen Blühkooperationen sowie die Teilnahmebedingungen finden Sie hier:

BienenBlütenReich

4. Woher kommen die Flächen?

Unsere Projektpartner im „BienenBlütenReich“ sind Landwirte, Kommunen, Vereine und regionale Initiativen. Diese bewerben sich mit ihrer kommunalen oder landwirtschaftlichen Fläche bei uns.
Was Projektpartner mitbringen sollten und wie das Netzwerk Blühende Landschaft die Partner unterstützt lesen Sie hier:

Partner werden

5. Was ist der Unterschied zwischen „Blühflächen“ und „Blühwiesen“?

Wiesen sind typischerweise gemähte, langjährig stabile Pflanzengesellschaften aus Kräutern und Gräsern. Im Gegensatz zu Wiesen und Säumen enthalten Saatgutmischungen für eingesäte Blühflächen keine Gräser. Man unterscheidet zwischen einjährigen und mehrjährigen Blühflächen.

Blumenwiese, Saum oder eingesäte Blühfläche – was ist was?

6. Was ist eine mehrjährige Blühfläche?

Mehrjährige Blühflächen sind für Standzeiten von zwei bis fünf Jahren konzipiert. Die mehrjährigen Saatmischungen bestehen meist aus Kulturpflanzenarten für die „Startblüte“ im ersten und/ oder zweiten Standjahr sowie (gebiets-)heimischen Wildblumen, welche überwiegend ab dem zweiten Standjahr blühen. Nahrungsspezialisten unter den Tieren sind auf die (gebiets-)heimischen Pflanzenarten in den Saatmischungen angewiesen. Mehrjährige Bestände haben einen hohen ökologischen Nutzen, da sie spezialisierten wie unspezialisierten Tieren Nahrung und längerfristigen Lebensraum bieten.

Mehrjährige Blühflächen in unserem Projekt:
Unsere mehrjährigen Blühflächen im landwirtschaftlichen Bereich sind für Standzeiten von zwei bis fünf Jahren auf Bracheflächen konzipiert. Die mehrjährigen Saatmischungen bestehen zumeist aus 30 bis 60 Pflanzenarten mit (gebiets-)heimischen Wildblumen.
Im kommunalen Bereich kommen neben zweijährigen Mischungen (Wildpflanzen und Zuchtformen von Kulturpflanzenarten) auch Wiesen und Säume als mehrjährige Blühflächen zum Einsatz. Deren Artenspektrum umfassen in der Regel (gebiets-) heimische Wildpflanzen und Gräser. Wiesen und Säume stellen eine besonders ökologisch hochwertige und dauerhafte Maßnahme im innerörtlichen Bereich dar.

7. Welche Saatmischungen kommen zum Einsatz?

Unser Ziel ist es, möglichst ökologisch wertvolle und nachhaltige Blühflächen zu schaffen. Deshalb legen wir Wert auf zertifiziertes, regionales Saatgut, welches bestmöglich an die jeweiligen lokalen Verhältnisse angepasst ist. Mehr als die Hälfte der Flächen ist aktuell mit mehrjährigen Mischungen eingesät, die einen hohen Anteil an verschiedensten Wildpflanzenarten haben – Tendenz steigend (Stand Januar 2021). Diese Vielfalt an Wildpflanzen erhöht die Wahrscheinlichkeit, zusätzlich zu den Generalisten auch spezialisierte Insekten wie z.B. pollenspezialisierte Wildbienen zu fördern. In unserem Blühpaten-Newsletter listen wir jedes Jahr die genauen Zusammensetzungen der Mischungen auf.

Blühpaten-Infobrief Dezember 2020

Mehr zur Auswahl des Saatgutes und zum Ablauf des Projekts lesen Sie in unserem Blogbeitrag Blühfläche ist nicht gleich Blühfläche.

8. Was bewirkt meine Blühpatenschaft?

Durch Ihre Blühpatenschaft können wir ein deutschlandweites Netz von beispielhaften Blühflächen schaffen. Ihre Patenschaft bewirkt, dass dieses Netz an blütenbunten Flächen immer dichter und verwobener wird. Dies bietet bedrohten Insekten, Vögeln und Kleinsäugern wieder vermehrt Nahrungs- und Lebensraum in unseren ausgeräumten Landschaften. Gleichzeitig hilft uns Ihre Blühpatenschaft dabei, durch Führungen und eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit einen Nachahmungseffekt mit vielen neuen Knotenpunkten zu erzielen. Somit bringen Sie mit Ihrer Blühpatenschaft die Landschaft bis über unser Blühflächennetz hinaus zum Erblühen.

9. Wie lässt sich der ökologische Nutzen von Blühflächen quantifizieren?

Das Projekt „Faunistische Evaluierung von Blühflächen“ der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft stellt fest, dass Blühflächen einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung des Insektenreichtums in der Agrarlandschaft leisten. Das Projekt kommt zu dem Ergebnis, dass Blühflächen gegenüber Ackerflächen folgende ökologische Vorteile aufweisen:

  • Größere Biomasse und Abundanz (Anzahl Individuen) bei Regenwürmern
  • Größerer Artenreichtum (Anzahl unterschiedlicher Arten) und Abundanz bei Insekten und Spinnentieren
  • Mehr Artenreichtum und Abundanz bei Vögeln und Agrarvögeln sowie größerer Artenreichtum bei Vögeln der Rote Liste
  • Größerer Artenreichtum und Abundanz bei überwinternden Vögeln
  • Mehr Abundanz bei Feldhamstern
  • Größere Abundanz bei Feldhase und Rehwild

Die gesamte Studie ist hier zu finden: https://www.lfl.bayern.de/publikationen/schriftenreihe/059344/index.php

10. Wie werden die Mittel aus den Blühpatenschaften eingesetzt?

Wir nutzen Ihren Patenschaftsbeitrag dafür, dass an jedem unserer Standorte eine ökologisch wertvolle, bestäuberfreundliche Maßnahme umgesetzt wird, von der eine Ausstrahlungswirkung ausgeht. Mit Ihrer Patenschaft werden neben den Saatgutkosten auch die Beratung der Projektpartner, bei Bedarf die anteiligen Maschinenkosten, eine Beschilderungen an den Blühflächen, die Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit und der Organisation der Führungen sowie die gesamte Projektkoordination finanziert. Etwa 20 % Ihres Beitrags unterstützt die weiteren gemeinnützigen Tätigkeiten unseres Netzwerks Blühende Landschaft wie die Wissensverbreitung über den Schutz bestäubender Insekten sowie das Erarbeiten von fundierten Handlungsempfehlungen, die wir über das Internet frei verfügbar machen.

11. Ist meine Blühpatenschaft steuerlich absetzbar?

Ja, und zwar zu 100 %. Wenn Ihr Patenschaftsbeitrag mehr als 100 € beträgt, bekommen Sie dafür, genauso wie für alle anderen Spenden an unseren Trägerverein Mellifera e. V., eine Spendenbescheinigung per Post zugesandt. Diese erhalten Sie automatisch im Februar des Folgejahres. Sie listet alle Ihre Spenden inklusive Ihrer Patenschaftsbeiträge des Vorjahres auf. Bei Beträgen unter 100 € genügt es dem Finanzamt, wenn Sie auf einer Kopie des Überweisungsvorgangs zusätzlich unsere Steuernummer: 53092/55616, unser Finanzamt: Balingen und, wenn nicht ohnehin als Überweisungsempfänger genannt, den Vereinsnamen Mellifera e. V. angeben. Sollten Sie zusätzlich unterjährig eine Spendenbescheinigung brauchen, geben Sie uns bitte Bescheid.

12. Wie kann ich meine dauerhafte Blühpatenschaft kündigen?

Wenn Sie Ihre Patenschaft, auch Geschenkpatenschaft kündigen möchten, können Sie dafür unser Onlineformular nutzen: Blühpatenschaft kündigen.

Die Kündigung Ihres Abonnements ist auch per Telefon oder E-Mail möglich:

Tel.: 07428 945249-25
E-Mail: E-Mail schreiben

Oder per Post mit Angabe der Art des Abonnements an:

Mellifera e. V.
Fischermühle 7
72348 Rosenfeld


Blühpatenschaft:
PDF-Patenurkunde DIN A4


Die Patenurkunde wird Ihnen direkt im Anschluß an Ihre Bestellung in der Bestätigungsmail zugesandt und kann von Ihnen ausgedruckt werden.

Beispielansicht:

Bild: Blühpatenschaft - PDF-Patenurkunde

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